Älter werden in Duisburg

145 Versorgung und Pflege Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen/ Wohnungsanpassung Finanzielle Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können ab dem Pflegegrad 1 gewährt werden, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege überhaupt erst möglich wird, die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der/des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird. Dazu zählen beispielsweise Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrerinnen/ Rollstuhlfahrer, WC-Erhöhungen, pflegegerechter Umbau des Badezimmers (Austausch Badewanne/Dusche oder rutschfester Bodenbelag und weitere bezuschussungsfähige Maßnahmen). Auch die Umzugskosten, wenn man in eine behindertengerechte Wohnung umzieht, zählen hierzu. Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss bis zu einem Betrag von 4.000 € gewähren. Bitte holen Sie sich dazu Auskünfte bei Ihrer Pflegekasse und beachten Sie auch die Informationen der Wohnberatungsagentur für Seniorinnen und Senioren ab Seite 231. Förderung der Bildung von Seniorenwohngemeinschaften Damit ihre Versicherten möglichst lange in einer häuslichen Umgebung bleiben können, können die Pflegekassen die Gründung von Seniorenwohngemeinschaften fördern. Hierfür zahlen sie je Versicherten – zum Beispiel für den pflegegerechten Umbau – einen einmaligen Betrag von 2.500 €, jedoch maximal 10.000 € bzw. 20.228 € inklusive Zuschüsse für Umbaumaßnahmen je Wohngruppe. Auch eine Pflegekraft, die das Zusammenleben in der Wohngruppe organisiert, wird mit pauschal 214 € monatlich je versicherten Bewohner von der jeweiligen Pflegekasse bezuschusst. Daneben kann jeder Bewohner mit Pflegegradstufe alle Pflegeleistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen. Bei Interesse an einer Bildung einer Wohngruppe empfiehlt sich die Beratung durch eine Pflegekasse und die städtische WTG-Behörde/Heimaufsicht (s. S. 156).

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