Älter werden in Duisburg

162 Die Städtische Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen bündelt auf ihrer Internetseite zahlreiche Informationen, u. a. zu den Themen ÌÌ familienunterstützende Dienste für Menschen mit Behinderung, ÌÌ Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen in Duisburg, ÌÌ Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (dies sind Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen und zusätzlichem hohem Pflegebedarf, welche Sie im Adressteil am Ende der Liste der Pflegeheime ab Seite 303 finden) sowie Pflegeeinrichtungen für jüngere Pflegebedürftige, ÌÌ betreutes Wohnen für geistig und körperlich behinderte Menschen, ÌÌ barrierefreie Toiletten in Duisburg, ÌÌ Werkstätten für Menschen mit Behinderung ÌÌ sowie zahlreiche Informationen für jüngere Menschen mit Behinderungen, die hier nicht näher erwähnt werden können. Für ältere, körperlich eingeschränkte oder behinderte Menschen stehen die 23 ortsteilnahen Begegnungs- und Beratungszentren (BBZ) für eine persönliche Senioren- und Pflegeberatung, wenn gewünscht auch beim Hausbesuch, zur Verfügung (s. S. 35, 247 ff.). Bei psychischen Erkrankungen beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes (s. S. 190 f.) und zu den Betreuungsstellen (s. S. 225 ff.) Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Duisburg Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Duisburg unterstützt Sie dabei, ihre Eigenverantwortung für eine individuelle und ihren Wünschen entsprechende Lebensplanung wahrzunehmen. Die kostenlose EUTB berät Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe, ÌÌ wenn Sie Auskunft zu Angeboten im Bereich Wohnen und Freizeitgestaltung benötigen ÌÌ wenn sie Fragen zu Assistenzleistungen oder Hilfsmitteln haben, ÌÌ wenn sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist, ÌÌ zu Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben, ÌÌ im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, z. B. der medizinischen Rehabilitation, ÌÌ bei Fragen zur Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=