Älter werden in Duisburg

188 Stationäre Vorsorge- und Rehabilitation, Kuren im Alter Die Krankenkassen übernehmen für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in ausgewählten Einrichtungen die Kosten, sofern kein anderer Leistungsträger zuständig ist und die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausreichen. Zuzahlungsregelungen sind hier zu beachten. Grundsätzlich alle drei Jahre können bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten durchgeführt werden (klassische Badekur). Voraussetzung ist hierbei, dass ambulante Maßnahmen am Wohnort bereits durchgeführt wurden und nicht mehr ausreichen.

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