Älter werden in Duisburg

242 Pflege-Wohngemeinschaften Informationen zu Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegeund Betreuungsbedarf finden Sie im Kapitel 6 Versorgung und Pflege auf Seite 146. Eine Liste dieser Wohngemeinschaften finden Sie ab Seite 321. Wohnberechtigungsschein Wenn Sie in eine Wohnung ziehen wollen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung), benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Bei vorliegendem Schwerbehindertenausweis und/oder gleichzeitigem Nachweis der häuslichen Pflegebedürftigkeit können Freibeträge berücksichtigt werden. Speziell können Sie sich beim Amt für Soziales und Wohnen, Bereich Wohnungswesen (siehe unten), beraten lassen und den Wohnberechtigungsschein beantragen. Den Antrag finden Sie online auf: www.duisburg.de, Suchbegriff: „Wohnberechtigungsschein“. Der Antrag liegt auch in den BürgerService-Stationen (s. S. 32) aus und wird dort entgegengenommen. Amt für Soziales und Wohnen Bereich Wohnungswesen Gutenbergstraße 24, 47051 Duisburg (Mitte), 3. Etage Telefon 02 03 - 2 83-46 48, 2 83-36 92, 2 83-87 94, 2 83-56 54, 2 83-52 93 Das Gebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Wohngeld Wohngeld kann als Mietzuschuss für die Mieterin bzw. den Mieter einer Wohnung oder in einem Pflegeheim als Lastenzuschuss für die Eigentümerin bzw. den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bewilligt werden. Die Gewährung von Wohngeld ist von unterschiedlichen Faktoren (Einkommen, Miethöhe, Anzahl der Familienangehörigen) abhängig. Die Anträge nimmt die Wohngeldstelle Fortsetzung des Textes auf der nächsten Seite

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