Titelbild Wegweiser für Menschen mit Behinderung. Für den Landkreis Ebersberg. Ausschnitt aus einem Puzzle mit verschiedenen Symbolen, die Gehörlosigkeit, Blindheit, Mobilitätseinschränkung, Kinder, Männer und Frauen darstellen. Über dem Puzzle steht: Jeder Mensch ist Teil des Puzzles.
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Wartender Zug mit ausgefahrener Rampe. Eine ältere Frau schiebt einen älteren Mann im Rollstuhl über die Rampe in den Zug.

Mobilität

Mobilitätshilfe

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gibt es die Mobilitätshilfe. Sie dient dazu, Menschen, die infolge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, die Teilnahme am sozialen Leben zu erleichtern.Der Bezirk Oberbayern zahlt eine monatliche Geldpauschale in Höhe des Sockelbeitrags von 110 Euro zur Teilnahme am Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Oberbayern. Ist der Bedarf höher, kann der Maximalbetrag von 206 Euro bzw. 310 Euro in Anspruch genommen werden, sofern die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Informationen: www.bezirk-oberbayern.de/mobilitätshilfe

Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr sind für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl durch Wertmarken möglich. Diese können beim Versorgungsamt beantragt werden. Weitere Informationen hierzu gibt auch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).