Mobilität
Mobilitätshilfe
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen
mit Behinderung gibt es die Mobilitätshilfe. Sie dient
dazu, Menschen, die infolge ihrer Behinderung den
öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur eingeschränkt
nutzen können, die Teilnahme am sozialen Leben zu
erleichtern.Der Bezirk Oberbayern zahlt eine monatliche
Geldpauschale in Höhe des Sockelbeitrags von 110
Euro zur Teilnahme am Fahrdienst für schwerbehinderte
Menschen im Zuständigkeitsbereich des Bezirks
Oberbayern. Ist der Bedarf höher, kann der Maximalbetrag
von 206 Euro bzw. 310 Euro in Anspruch
genommen werden, sofern die sozialhilferechtlichen
Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Informationen:
www.bezirk-oberbayern.de/mobilitätshilfe
Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr sind
für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G,
aG, H, Bl oder Gl durch Wertmarken möglich. Diese
können beim Versorgungsamt beantragt werden.
Weitere Informationen hierzu gibt auch das Zentrum
Bayern Familie und Soziales (ZBFS).