Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg

19 2. Eltern sein 2.4 Aus- und Weiterbildung „ „ Bildungsregion Ebersberg Im Landkreis Ebersberg haben Sie viele Möglichkeiten zu lebenslangem Lernen. Bildung und Lernen gehen weit über die Schule hinaus. Seit 2015 ist der Landkreis Ebersberg qualifizierte „Bildungsregion in Bayern“. Das heißt: Passgenaue Bildungsangebote für jede und jeden werden gemeinsam weiterentwickelt. Die Geschäftsstelle der Bildungsregion ist zentrale Ansprechpartnerin im Landkreis für alle Bildungsthemen. Im Internet können Sie sich auf dem „Bildungsportal“ über Bildungsthemen informieren. Sie erhalten beispielsweise Informationen zu: • Schulen und Bildungseinrichtungen, • Angeboten zur Weiterbildung, • Rat und Hilfe zu allgemeinen Bildungsfragen. Zudem kann nach Kursen und Angeboten gesucht werden. Bildungsregion Ebersberg Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg 44 08092 823-328 ÖÖ bildungsregion@lra-ebe.de ÇÇ www.bildungsregion-ebersberg.de Für Förderschülerinnen und -schüler ist ebenfalls der Landkreis zuständig. Die Beantragung erfolgt hier über das Sekretariat der jeweiligen Schule. Jugendliche an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab jeweils der 11. Klasse, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Teilzeit-Berufsschülerinnen und -schüler können am Schuljahresende Fahrtkostenrückerstattungen beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Team Bildung und IT im Landratsamt: Landratsamt Ebersberg Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg 44 08092 823-457, -410 oder -522 ÖÖ poststelle@lra-ebe.de „ „ Bildung und Teilhabe Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien. Auf Antrag können Sie Zuschüsse zu folgenden Leistungen erhalten: • eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, • Schülerbeförderung, • Kosten für das Mittagessen in Schule, Kita oder Hort, • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie beantragen, wenn Sie • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, • Asylbewerber-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen. Der Antrag ist auch in Leichter Sprache verfügbar. Sachgebiet 21: Besondere soziale Leistungen, Versicherungsamt, Wohnungswesen, Bildung und Teilhabe Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg 44 08092 823-503 ÖÖ Bildung-Teilhabe@lra-ebe.de ÇÇ www.lra-ebe.de © denisismagilov - stock.adobe.com

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