Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg

29 4. Beratung und Unterstützung Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) – Netzwerk frühe Kindheit Unter „Eltern werden“, Kapitel 1, S. 11 Bezirkssozialarbeit Das Team der Bezirkssozialarbeit unterstützt rund um das Thema Erziehung und Familie. An die Fachkräfte können sich Kinder, Jugendliche und Familien wenden, aber auch alle Personen und Institutionen, welche mit diesen zu tun haben. Schwerpunkte der Arbeit sind lösungsorientierte Beratung und / oder Vermittlung bei Erziehungsfragen, Einleitung von geeigneten Unterstützungsmaßnahmen sowie Einleitung von Kinderschutzmaßnahmen in Krisensituationen. Die umfassenden und kostenlosen Beratungsgespräche können im Büro, bei Ihnen zu Hause oder an anderen Orten stattfinden. Für jede Gemeinde ist eine bestimmte Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter zuständig. Die Kontaktdaten der zuständigen Personen in der Gemeinde finden Sie auf der Seite des Kreisjugendamtes: ÇÇ https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/ kinder-jugend-und-familienhilfe/ bezirkssozialarbeit/ Familienbeauftragte Die Familienbeauftragte im Landratsamt Ebersberg ist an der Weiterentwicklung von familienfördernden Maßnahmen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Landkreis beteiligt. Sie organisiert Projekte und Veranstaltungen für Familien und vernetzt Initiativen, Verbände und Organisationen. Die Familienbeauftragte berät nicht im Einzelfall, vermittelt aber geeignete Anlaufstellen. Für Einzelfallberatung wenden Sie sich bitte an die relevanten Beratungsstellen. Landratsamt Ebersberg Familienbeauftragte Außenstelle Marienplatz 11, 85560 Ebersberg 44 08092 823-142 ÖÖ demografie@lra-ebe.de ÇÇ https://demografie.lra-ebe.de 4.1 Amtliche Anlaufstellen und Beratungsstellen „ „ Beratungsangebote im Landratsamt Ebersberg Kreisjugendamt Ebersberg Das Kreisjugendamt berät und unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung von familiären und sozialen Angelegenheiten und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen. Das Kreisjugendamt ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Auch minderjährige Jugendliche (unter 18 Jahren), die ohne ihre Eltern leben, finden hier Unterstützung. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Kreisjugendamt wenden, so z. B. bei der • Beratung und/oder Vermittlung bei Erziehungsfragen, • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (z. B. Kindergärten, Horte, Tagespflege), • Einleitung von geeigneten ambulanten, teilstationären und stationären Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Erziehungsbeistandschaf ten, Sozialpädagogische Familienhilfen, Heilpädagogische Tagesstätten etc.) und bei der • Einleitung von Schutzmaßnahmen in Notsituationen (z. B. bei Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch etc.). Kreisjugendamt Ebersberg Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg 44 08092 823-256 ÖÖ jugendamt@lra-ebe.de ÇÇ www.kreisjugendamt-ebersberg.de Einige der Fachstellen im Kreisjugendamt werden in diesem Wegweiser genauer vorgestellt: • Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) (Kapitel 1.2 und 4.1) • Adoption (Kapitel 1.3) • Pflegekinderdienst (Kapitel 1.3) • Kindertagesstättenaufsicht (Kapitel 2.2) • Kindertagespflege (Kapitel 2.2) • Wirtschaftliche Jugendhilfe (Kapitel 2.2) • Jugendberufsagentur (Kapitel 2.4) • Kommunale Jugendpflege (Kapitel 2.5) • Fachstelle Jugendschutz (Kapitel 2.5) • Bezirkssozialarbeit (Kapitel 4.1) © Studio Romantic - stock.adobe.com

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