Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg

35 4. Beratung und Unterstützung Die Präventions-, Schulungs- und Informationsangebote richten sich an: • Grundschülerinnen und -schüler, • Kindertagesstätten, • Bildungseinrichtungen, • Einrichtungen zur medizinischen und pflegerischen Versorgung. Beratungsstelle Frauennotruf Ebersberg Bahnhofstraße 13 a, 85560 Ebersberg 44 08092 88110 ÖÖ info@frauennotruf-ebe.de ÇÇ www.frauennotruf-ebersberg.de „ „ Familienpatenschaften Der Kinderschutzbund Kreisverband Ebersberg e. V. bietet Familienpatenschaften an. Dieses Angebot richtet sich an Familien, die für einen begrenzten Zeitraum Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen benötigen. Welche Familien werden betreut? Jede Familie kennt Zeiten, in denen • einfach „alles“ zu viel wird, • das alltägliche Miteinander keine Freiräume mehr zulässt oder • ein wenig Unterstützung von außen viel bringt und einfach gut tut. Wie unterstützen die Familienpatinnen und -paten? • Kinderbetreuung, • Haushaltsorganisation, • Behördengänge / Arztbesuche, • Hausaufgabenhilfe, • Aufbau eines Netzwerks mit anderen Familien, • verständnisvolles Zuhören und vieles mehr … Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Ebersberg e. V. Von-Feury-Straße 10, 85560 Ebersberg 44 08092 84646 ÖÖ fampa@kinderschutzbund-ebersberg.de ÇÇ www.kinderschutzbund-ebersberg.de „ „ Nachbarschaftshilfen In vielen Gemeinden gibt es Nachbarschaftshilfen, die meist ehrenamtliche Dienste für Familien, ältere Menschen, Kranke oder Menschen mit Behinderungen vermitteln. Für Familien bieten einige Nachbarschaftshilfen beispielsweise Kinderbetreuung, Familienhilfen, Hilfe im • beraten Betroffene, Angehörige und Freunde, Fachstellen sowie Unternehmen, • motivieren zur Therapie, • unterstützen bei der Klärung von Zuständigkeiten und Antragstellung • und vermitteln geeignete Hilfsangebote. Die Beratung erfolgt vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Landratsamt Ebersberg Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg 44 08092 823-539 ÖÖ suchtberatung@lra-ebe.de ÇÇ https://suchtlos.lra-ebe.de „ „ Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219 – Beratung) Schwangere Frauen, die unsicher sind, ob sie ihr Kind zur Welt bringen oder abtreiben wollen, können eine Konfliktberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung soll helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu tref fen. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung, die ihr einen Abbruch der Schwangerschaft ermöglicht. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, an weitere relevante Fachstellen zu vermitteln. Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird von den Schwangerschaftsberatungsstellen angeboten (Unter Kapitel 1, „Eltern werden“, S. 7) „ „ Hilfe für Frauen Beratungsstelle Frauennotruf des Vereins „Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg e. V.“ Der Frauennotruf unterstützt und berät Frauen und Mädchen, die • körperliche und / oder psychische Gewalt erfahren, • sexualisierte Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung erfahren oder in der Vergangenheit erfahren haben, • von Stalking betroffen sind, • von digitaler Gewalt betroffen sind, • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. Die Beratung ist vertraulich, gegebenenfalls anonym, kostenlos und ergebnisoffen. In dringenden Fällen können Sie sich außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr an das bundesweite, kostenfreie Hilfetelefon für Frauen unter der 4 08000 116 016 wenden.

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