Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg

36 4. Beratung und Unterstützung „ „ Pflegestützpunkt Der Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle des Landkreises Ebersberg zum Thema Pflege und Hilfen im Alter. Diese Einrichtung ist für Menschen mit Pflegebedarf sowie deren Angehörige gedacht. Unter anderem ist ein Austausch zu folgenden Themen möglich: • Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit und zu den vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen, • Ablauf des Begutachtungsverfahrens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), • Beratung zu den verschiedenen Begutachtungsdimensionen und zur Erfassung des Pflegebedarfes (Ermittlung des Grades der Selbstständigkeit), • Unterstützung bei Antragsverfahren und grundsätzliche Klärung sozialrechtlicher Leistungsansprüche, • Beratung bei demenziellen Erkrankungen, • Unterstützung bei der Suche nach Hilfsangeboten, • Entlastungsgespräche für pflegende Angehörige, • Information zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im häuslichen Bereich, • Hinweise zu sonstigen Hilfsangeboten, z. B. Selbst- hilfegruppen. Die Beratung erfolgt kostenfrei, neutral und unabhängig und unterliegt der Schweigepflicht. Landratsamt Ebersberg Pflegestützpunkt Außenstelle Marienplatz 11 / Rückgebäude / 2. Stock, 85560 Ebersberg 44 08092 823-702 ÖÖ pflegestuetzpunkt@lra-ebe.de ÇÇ https://demografie.lra-ebe.de/pflegestuetzpunkt Haushalt und beim Einkauf an. Meist handelt es sich um vorübergehende Angebote. Die Nachbarschaftshilfe in den Gemeinden Vaterstetten, Zorneding und Grasbrunn bietet darüber hinaus weitere Kurs- und Vortragsangebote sowie Treffs für Familien mit Babys und Kleinkindern an. Informationen unter ÇÇ www.deine-nachbarschaftshilfe.de In folgenden Gemeinden gibt es derzeit Nachbarschaftshilfen: Anzing, Egmating, Forstinning, GeltingFinsing, Hohenlinden, Kirchseeon, Markt Schwaben, Moosach, Oberpframmern, Vaterstetten und Zorneding. Für die Kontaktdaten wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Darüber hinaus sind sie auch im aktuellen Seniorenwegweiser unter Ç https://demografie.lra-ebe.de/fachbereiche/senioren zu finden. „ „ Haushaltshilfe / Familienpflege Tritt eine Situation ein, in der die Haupterziehungsperson nicht in der Lage ist, Kinder und / oder den Haushalt zu versorgen, kann eine Familienpflege bzw. Haushaltshilfe beantragt werden. Dies ist eine gesetzlich geregelte Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen situationsabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungen oder von Sozial- und Jugendämtern (nach vorheriger Rücksprache und Bedarfsfeststellung) finanziert wird. Eine solche Notsituation kann sein: • wenn die Erziehungsperson zwar zu Hause ist, aber krankheitsbedingt Kinder und / oder Haushalt nicht versorgen kann, • Krankenhaus-, Kuraufenthalte oder Reha-Maßnahmen der Erziehungsperson, • bei Risikoschwangerschaft und nach einer Entbin- dung, • vorübergehende psychische oder physische Über- forderung, • besonders schwierige Situationen, z. B. bei Alleinerziehenden oder zur Entlastung von Familienmitgliedern, die Menschen mit Behinderungen oder chronisch Kranke pflegen. Die Familienpflege wird meist von den bekannten Wohlfahrtsverbänden angeboten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder Ihre Krankenversicherung. © Ingo Bartussek - stock.adobe.com

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