Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg

39 5. Finanzielle Unterstützung wohnen, müssen den Antrag bei der Gemeinde Vaterstetten stellen. Landratsamt Ebersberg Sachgebiet 21: Besondere soziale Leistungen, Versicherungsamt, Wohnungswesen Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg 44 08092 823-281, -449 oder -163 ÖÖ wohnungsamt@lra-ebe.de ÇÇ www.lra-ebe.de „ „ Spendenprojekt „Fördern und Helfen“ Mit dem Spendenprojekt „Fördern und Helfen“ werden Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis unterstützt, die sich in akuter finanzieller Not befinden. Die Hilfe richtet sich insbesondere auch an Familien. Das Spendenprojekt wird vom Team Demografie des Landratsamtes Ebersberg betreut. Weitere Informationen zum Spendenprojekt, auch in Leichter Sprache, erhalten Sie unter folgender Webadresse: Ç https://foerdern-helfen.lra-ebe.de Bei Spendenanfragen wenden Sie sich bitte an das Jugendamt: Informationsdienst des Kreisjugendamtes Ebersberg 44 08092 823-256 ÖÖ jugendamt@lra-ebe.de Wenn Sie bereits Kontakt zum Jugendamt oder einer anderen Stelle im Landratsamt haben, können Sie direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter eine Spende beantragen. • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Falls Sie keine Sozialleistungen erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderen Härtefall beantragen. Weitere Befreiungskriterien und nähere Auskünfte erteilt der Beitragsservice unter Ç www.rundfunkbeitrag.de, unter dem Servicetelefon 4 01806 99955510 (gebührenpflichtig) oder die zuständige Wohnsitzgemeinde. „ „ Befreiung Zuzahlung bei Krankenkassenleistungen Zuzahlungen beim Medikamentenkauf oder bei anderen Leistungen müssen gesetzlich Versicherte nur bis zu ihrer persönlichen Belastungsgrenze leisten. Die jährliche Eigenbeteiligung darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege über geleistete Zuzahlungen sammeln und aufbewahren. Genauere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. „ „ Öffentlich geförderte Wohnungen Es gibt staatliche Programme, die Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen fördern. Familien können unter bestimmten Voraussetzungen eine Berechtigung für eine Sozialwohnung oder eine sogenannte einkommensorientiert geförderte Wohnung (EOF) erhalten. Dazu darf das Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Sozialwohnungen sowie ein Teil der EOF-Wohnungen sind den Geringverdienern vorbehalten. In Wohnanlagen der EOF-Förderung können aber auch, abhängig von der Haushaltsgröße, Familien mittleren Einkommens berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Bezug einer freien Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins, der die Einkommensstufe und die zulässige Größe des Wohnraums festlegt. Die Berechtigungsscheine für diese Wohnraumförderungen können beim Landratsamt Ebersberg beantragt werden. Interessierte, die in der Gemeinde Vaterstetten © Getty Images/iStockphoto

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