Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

23 2. Sozialleistungen und wirtschaftliche Hilfen Ë Ë Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt Ë Ë Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Schwerbehinderte, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt ist, können eine Ermäßigung be- antragen. Weitere Befreiungskriterien finden Sie auf dem Antrag. Nähere Auskünfte erteilt der Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de, unter dem Servicetelefon 01806 99955510 (gebührenpflichtig) oder die zuständige Wohnsitzgemeinde. Sozialticket – IsarCard S Für hilfsbedürftige Bürger gibt es ein vergünstigtes, nicht übertragbares Monatsticket: die IsarCard S. Voraussetzung für den Erwerb der IsarCard S ist der Landkreispass. Mehr Informationen können Sie auf Seite 84 nachlesen oder direkt beim Bürgerservice erfah- ren. Bürgerservice Landratsamt Ebersberg Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg Tel.: 08092 823-0 In der Broschüre des ZBFS „Wegweiser für Menschen mit Behinderung – Rechte und Nachteilsausgleiche“ finden Sie in kompakter Form viele weitere Informationen. Mehr unter www.zbfs.bayern.de. Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstraße 32, 80335 München Tel.: 089 18966-0, Fax: 089 18966 1499 E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de www.zbfs.bayern.de 2.7 Vergünstigungen Befreiung von Zuzahlungen bei Krankenkassenleistungen Chronisch kranke und schwerbehinderte Menschen werden von Zuzahlungen für Arzneimittel und sonstige anfallende Kosten auf Antrag teilweise befreit. Genauere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Telefongebühren Die Telefongesellschaften bieten eine Vielzahl an Flatrates und Sondertarifen an. Zum Teil werden Ermäßigungen aufgrund des Alters (Seniorentarif) oder einer Behinderung gewährt. Auskunft hierzu erteilen die jeweiligen Anbieter. Rundfunk- und Fernsehgebühren Auf Antrag kann eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren erfolgen, wenn zum Beispiel folgende Voraussetzungen vorliegen:

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