Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

26 3. Vorsorge fürs Alter Umso wichtiger ist es, dass Sie auch in diesem Bereich Vorsorge treffen. Ihre Erben sollten sich nach Ihrem Tod möglichst schnell einen Überblick verschaffen können, welche Online-Dienste Sie genutzt haben (zum Beispiel E-Mail-Dienste, soziale Netzwerke, Shopping-Konten etc.). Wichtig ist für sie zu wissen, welche Regelungen für den Todesfall gelten, zum Beispiel ob die Nutzungsbefugnis automatisch erlischt oder eine Kündigung erforderlich ist. Information und Beratung: Ë Ë „Vorsorge für den Erbfall“ Beck-Verlag Ë Ë „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Diese Broschüre können Sie herunterladen oder kostenlos bestellen unter www.bmjv.de. https://www.verbraucherzentrale.de (bezüglich des digitalen Nachlasses) Ë Ë Die örtlichen Volkshochschulen und Erwachsenenbildungsträger bieten auch immer wieder Vorträge dazu an. Amtsgericht Ebersberg Bahnhofstraße 19, 85560 Ebersberg Tel.: 08092 8253-0, Fax: 08092 8253-96 E-Mail: poststelle@ag-ebe.bayern.de www.justiz.bayern.de/gerichteund-behoerden/amtsgerichte/ebersberg/ Das Amtsgericht Ebersberg bietet einkommensschwachen Bürgern im Rahmen der Rechtsberatungsstelle die Möglichkeit, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. 3.1 Erbrecht und Testament Ohne Testament gilt stets die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt von Rechts wegen, in welcher Folge der Nachlass eines Verstorbenen unter seinen Hinterbliebenen aufzuteilen ist. Mit einem Testament können Sie Ihren eigenen Willen hinsichtlich der Erbfolge über Ihren Nachlass festlegen. Das Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor (mit einer Ausnahme: Die Pflichtteilsberechtigten können nicht ganz übergangen werden). Sie können das Testament eigenhändig oder unter Mitwirkung eines Notars errichten. Das notarielle Testament ist vor allem bei einem höheren Wert zu empfehlen oder wenn es sich um Grundstücke oder Rechte an solchen handelt. Beim eigenhändigen Testament ist es wichtig, dass Sie das Testament eigenhändig, also handschriftlich, schreiben und mit Vornamen und Familiennamen unterschreiben. Dringend zu empfehlen ist es auch, Ort und Datum der Testamentserrichtung anzugeben. Die Unterschrift muss den Urkundentext abschließen, das heißt, die Unterschrift muss unter der letzten Erklärung stehen. Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten, das beide Ehepartner unterschreiben müssen. Sie können das Testament zu Hause aufbewahren oder beim Amtsgericht hinterlegen. Sollten Sie Vermögen oder Immobilien im Ausland besitzen, so ist die EU-Erbrechtsverordnung zu beachten. Es soll hier auch der digitale Nachlass erwähnt werden. Viele Dinge werden oft online abgewickelt.

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