Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

47 5. Hilfen zu Hause Ë Ë Bei selbstständig arbeitenden Haushalts- und Betreuungskräften ist darauf zu achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Zum Schutz der Pflegebedürftigen, aber auch zum Schutz der Haushalts- und Betreuungskräfte, ist auf Legalität und Einhaltung der Arbeitsbedingungen zu achten. Genauere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de/ pflege-rund-um-die-uhr/ 5.2 Nachbarschaftshilfen und Vereine In vielen Gemeinden gibt es Nachbarschaftshilfen, Vereine etc., die ehrenamtliche Dienste für Senioren vermitteln: Hilfen im Haushalt und im Garten, Begleitdienste zum Arzt, Einkaufshilfen und vieles mehr. Dies ist eine Möglichkeit, das Leben zu Hause zu erleichtern. Nachbarschaftshilfe Anzing Ulrich Koch Tel.: 08121 923705 E-Mail: nbh@mail.de Nachbarschaftshilfe Egmating Christa Heiler Tel.: 08095 400 Nachbarschaftshilfe Forstinning Martina Haack Tel.: 08121 5950 E-Mail: info@nachbarschaftshilfe-forstinning.de www.nachbarschaftshilfe-forstinning.de 5.1 Entlastende Angebote Barrierefreies Wohnen Lassen Sie Ihre Wohnung altersgerecht und barrierefrei ausstatten. Für eine behindertengerechte Wohnung gibt es eventuell Fördermöglichkeiten (siehe hierzu Kapitel 6). Alltagsbegleiter für Senioren Diese kommen stundenweise ins Haus und helfen älteren Menschen, ihren gewohnten Tagesablauf zu bewältigen. Dies kann auch pflegende Angehörige entlasten. Eine Abrechnung über Betreuungsleistungen des Pflegeversicherungsgesetzes ist gegebenenfalls möglich. Fragen Sie hierzu zum Beispiel beim Pflegestützpunkt Ebersberg nach (siehe Seite 63). Haushalts- und Betreuungskräfte Für Pflegebedürftige gibt es die Möglichkeit, ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte zu beschäftigen, die in der eigenen Wohnung mit ihnen zusammenleben. Es gibt verschiedene offizielle Möglichkeiten, eine Haushalts- und Betreuungskraft zu beschäftigen: Ë Ë Anstellung: Der Arbeitsvertrag wird direkt mit der Hilfskraft abgeschlossen. Personalvermittlung kann zum Beispiel durch die Arbeitsagentur erfolgen. Ë Ë Entsendung: Eine Agentur (meist osteuropäisch) schließt mit der Hilfskraft einen Arbeitsvertrag ab und setzt die Hilfskraft bei dem pflegebedürftigen Menschen ein.

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