Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

57 6. Wohnen im Alter gewährt werden. Nach fünf Jahren der Wohnnutzung wird das leistungsfreie Baudarlehen in einen Zuschuss umgewandelt. Gefördert werden insbesondere Ë Ë Umbau einer Wohnung (behindertengerechter und barrierefreier Wohnungszuschnitt) Ë Ë Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen Ë Ë Einbau von Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer) Geplante Maßnahmen sind vor Auftragserteilung beziehungsweise Maßnahmenbeginn mit der Bewilligungsstelle zu klären. Beratung hierzu im Landratsamt Ebersberg Tel.: 08092 823-547 Fax: 08092 823-9547 E-Mail: wohnraumfoerderung@lra-ebe.de 6.2 Betreutes Wohnen Beim Betreuten Wohnen handelt es sich um eine barrierefreie Wohnung, die mit einem gewissen Maß an Betreuungsleistungen, dem sogenannten Grundservice, verbunden ist. In der Regel zieht man in eine entsprechende Wohnanlage. Der Grundservice und die möglichen Wahlleistungen entsprechen im Wesentlichen dem von Betreuten Wohnanlagen. Diese Wohnform erfordert eine relativ hohe Selbstständigkeit. Ab einem gewissen Grad an Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit kann ein Umzug, stehen auf dieser Homepage Informationsbroschüren zum Thema Barrierefreies Bauen zum Herunterladen bereit. Bayerische Architektenkammer Beratungsstelle Barrierefreiheit Waisenhausstraße 4, 80637 München Tel.: 089 139880-80, Fax: 089 139880-55 E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de www.byak-barrierefreiheit.de Finanzielle Hilfen bei Umbaumaßnahmen Häufig sind kleinere Maßnahmen schon sehr wirkungsvoll. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können Zuschüsse zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ bis zu einer Höhe von 4.000 Euro nach § 40 Abs. 4 Soziale Pflegeversicherung SGB XI erhalten. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränken sich auf Hilfsmittel. Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung in Bayern können im Einzelfall Anpassungsmaßnahmen von Wohnungen an die Belange von Menschen mit einer Behinderung beziehungsweise einer dauerhaften schweren Erkrankung gefördert werden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises oder eines fachärztlichen Attests, in dem eine andauernde schwere Erkrankung dokumentiert wird. Es gelten Einkommensgrenzen. Für bauliche Maßnahmen bezüglich einer Wohnung kann ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu maximal 10.000 Euro

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=