Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

65 7. Pflege Eine hilfreiche Broschüre ist der Ratgeber Pflege. Diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben. Sie können die Broschüre unter www.bundesgesundheitsministerium.de bestellen oder herunterladen. Pflegeleistungen beantragen Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Die Antragstellung können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte übernehmen, wenn sie dazu bevollmächtigt werden. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Gutachter des Medizinischen Dienstes MEDICPROOF. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist beziehungsweise welche Beeinträchtigungen vorliegen. Die Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: Ë Ë Mobilität Ë Ë kognitive und kommunikative Fähigkeiten Ë Ë Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Der Sprechtag des Bezirks Oberbayern fin- det immer donnerstags statt. Von 10:00 bis 12:00 Uhr können Sie ohne Termin vorbei- kommen: Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern Außenstelle des Landratsamts Ebersberg Marienplatz 11, 85560 Ebersberg Außerhalb der Sprechzeit können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren. Terminabsprache unter: Tel.: 089 2198-21050 E-Mail: beratung-ebe@bezirk-oberbayern.de www.bezirk-oberbayern.de/Beratung-vor-Ort compass private pflegeberatung GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln (Zentrale) Tel.: 0800 1018800 (gebührenfreie Servicenummer) E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de www.pflegeberatung.de compass private pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bietet kostenfrei und unabhängig Pflegeberatung an. Die telefonische Beratung steht allen Ratsuchenden offen. Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeiter eine Pflegeberatung vor Ort. Zu generellen Fragen rund um die Pflege können Sie das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kontaktieren: Telefon 030 20179131.

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