Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

79 7. Pflege Möglichkeit eines Probewohnens an. Vor einem Umzug in ein Senioren- beziehungsweise Pflegeheim sollten Sie einen Heimvertrag abschließen und sich dort auch wegen der Finanzierung des Platzes beraten lassen. Rechte als Bewohner Die Bewohner von Senioren- oder Pflegeeinrichtungen stehen unter besonderem Schutz des Gesetzgebers. Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz schafft Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer oder behinderter Menschen in Bayern. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bagso.de. Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA, ehemals „Heimaufsicht“) Die Fachstelle (FQA) im Landratsamt stellt durch Beratung und Aufsicht der stationären Einrichtungen eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege sicher. Die FQA berät außerdem Bewohner von Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige, Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher, Betreuer usw. Außerdem ist sie die richtige Anlaufstelle für Beschwerden. Landratsamt Ebersberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht Tel.: 08092 823-122, Fax: 08092 823-9122 E-Mail: fqa.ebersberg@lra-ebe.de Verwirrte Menschen, Menschen mit Weglauftendenz oder selbstgefährdender Desorientierung bedürfen eines besonderen Schutzes und einer Betreuung in einem sicheren Wohnbereich. Für die Unterbringung in einem beschützenden Pflegebereich ist ein Unterbringungsbeschluss durch das Betreuungsgericht erforderlich. Umzug ins Senioren- oder Pflegeheim Haben Sie sich zu einem Umzug ins Heim entschlossen, dann suchen Sie sich sorgfältig eine für Sie geeignete Einrichtung aus. Kriterien für die Auswahl finden Sie in zahlreichen Broschüren oder im Internet. Sie können sich jederzeit verschiedene Einrichtungen ansehen und dann entscheiden. Die meisten Häuser bieten die © pressmaster - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=