Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

84 9. Weitere Tipps und Hilfen von A bis Z 9.1 Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH – MVV Aktuelle Informationen zum MVV erhalten Sie aus den Tarifbroschüren an Bahnhöfen, beim MVG-Kundencenter im Münchner Hauptbahnhof oder im Internet unter der Adresse www.mvv-muenchen.de. IsarCard 65 Der MVV bietet mit der IsarCard 65 eine Monatskarte für alle Personen ab 65 Jahren. Sie ist im gewählten Geltungsbereich rund um die Uhr gültig. Sie ist übertragbar, aber jeder, der die Karte nutzt, muss tatsächlich das Alter von 65 Jahren erreicht haben. IsarCard S Für hilfsbedürftige Bürger gibt es ein vergünstigtes, nicht übertragbares Monatsticket: die IsarCard S. Voraussetzung für den Erwerb der IsarCard S ist der Landkreispass. Den Landkreispass können Personen beantragen, die folgende Leistungen beziehen: Ë Ë Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Ë Ë Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II Ë Ë Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ë Ë Wohngeld oder Kinderzuschlag / auch für An- gehörige. Sie erhalten den Landkreispass gegen Vorlage Ihrer Ausweispapiere und der Anspruchsvoraussetzung (zum Beispiel Bescheid des Jobcenters) im Landratsamt Ebersberg Bürgerservice Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg Tel.: 08092 823-0 Alternativ können Sie Ihren Landkreispass auch online über das Bürgerserviceportal https://www.buergerserviceportal.de/bayern/ lkrebersberg beantragen. Für die Ausstellung des Landkreispasses entstehen keine Kosten. Schwerbehinderte, die infolge ihres Handicaps in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Freifahrt mit den MVV-Verkehrsmitteln im Gesamtnetz. Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Sofern eine ständige Begleitung notwendig ist, fährt auch diese kostenlos mit. Beim zuständigen Versorgungsamt können die Wertmarken beantragt werden. Bei manchen Merkzeichen fällt gegebenenfalls eine Eigenbeteiligung an. Mehr Informationen zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises und der Wertmarken erhalten Sie beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales:

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