Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg

6. Wohnen im Alter Um sich einen Überblick zu verschaffen, eignet sich ein Besuch im Pflegestützpunkt – Kompetenzzentrum Barrierefreiheit und Pflege, in welchem Sie die barrierefreie Musterwohnung besichtigen können. Hier werden neben Hilfsmitteln auch Lösungen für Umbau und barrierefreie Möblierung gezeigt. Des Weiteren erfahren Sie vollumfänglich, welche Fördermaßnahmen möglich sind. Pflegestützpunkt Ebersberg Kompetenzzentrum Barrierefreiheit & Pflege o Marktplatz 2, 85567 Grafing � 08092 823-702 308092 823-9702 Ö pflegestuetzpunkt@lra-ebe.de Ħ https://demografie.lra-ebe.de/ pflegestuetzpunkt/ pflegestuetzpunkt-ebersberg/ Digitale Wohnberatung Bayern Mehr Informationen, mehr Kontakte, bessere Vernetzung für die Wohnberatungen in Bayern: Diese Homepage stellt ein neutrales und qualifiziertes Angebot zum Thema Wohnberatung in Bayern bereit. Die Website bietet ein breites Informationsangebot zu Wohnungsanpassungsmöglichkeiten, Hilfsmitteln und Produkten an. Sämtliche Wohnberatungsangebote in Bayern werden im Sinne eines „digitalen Schaufensters“ übersichtlich und informativ präsentiert: auch das Angebot des Pflegestützpunkts Ebersberg! Die Wohnungsberatungsstellen in Bayern werden dadurch gestärkt und vernetzt. Dadurch verbessert sich der Service für die Bürgerinnen und Bürger: Ħ www.digitale-wohnberatung.bayern Impuls: Wollen Sie virtuell einen Rundgang durch eine barrierefreie Musterwohnung machen? Das ist auf der Homepage der digitalen Wohnberatung ebenfalls möglich. Die Bayerische Architektenkammer in München bietet eine kostenlose Erstberatung zu barrierefreiem Bauen und Wohnen an. Darüber hinaus stehen auf deren Homepage Informationsbroschüren zum Thema „Barrierefreies Bauen“ bereit. Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayerische Architektenkammer o Waisenhausstraße 4, 80637 München � 089 13 98 80-80 3089 13 98 80-55 Ö info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de Ħ www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de Finanzielle Hilfen bei Umbaumaßnahmen Häufig sind kleinere Maßnahmen schon sehr wirkungsvoll. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können Zuschüsse zur � Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bis zu einer Höhe von 4.000 Euro nach § 40 Abs. 4 Soziale Pflegeversicherung Sozialgesetzbuch (SGB) XI erhalten. � Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränken sich auf Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle, Rollatoren, Pflegebetten etc. Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung in Bayern können im Einzelfall Anpassungsmaßnahmen gefördert werden. Dies gilt für Wohnungen von Menschen mit Behinderung beziehungsweise mit einer dauerhaften schweren Erkrankung. Voraussetzung ist das Vorliegen � eines Schwerbehindertenausweises oder � eines fachärztlichen Attests, in dem eine andauernde schwere Erkrankung dokumentiert wird. Für bauliche Maßnahmen bezüglich einer Wohnung kann ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu maximal 10.000 Euro gewährt werden. Nach fünf Jahren der Wohnnutzung wird das leistungsfreie Baudarlehen in einen Zuschuss umgewandelt. Es gelten Einkommensgrenzen. Gefördert werden insbesondere � Umbau einer Wohnung (behindertengerechter und barrierefreier Wohnungszuschnitt), 48

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=