Wegweiser für Menschen mit Behinderung für den Landkreis Ebersberg

Arbeit und Beschäftigung ` `Integrationsfachdienst Integrationsfachdienste sollen die Teilhabe schwerbehinderter Arbeitnehmer am Arbeitsleben sichern. Zu ihren Aufgaben gehören • Die Beratung und Begleitung von Menschen mit Schwerbehinderung/Gleichstellung und von Be- hinderung bedrohte Arbeitnehmer mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung • die umfassende Beratung der Arbeitgeber über alle in Betracht kommenden Leistungen und die Hilfe bei der Beantragung • Vermittlung von geeigneten Bewerbern und (Förder-)Schülern und deren Vorbereitung auf den vorgesehenen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Alle Arbeitnehmer, ob mit oder ohne Behinderung, und das betriebliche Integrationsteam wie der Betriebsrat/Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und Beauftragte des Arbeitgebers können sich bei Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben direkt an den Integrationsfachdienst wenden. Integrationsfachdienst IFD München-Freising Ridlerstraße 55, 80339 München Tel.: 089 51919 0, Fax: 089 51919 120 E-Mail: info@ifd-muenchen-freising.de Internet: www.ifd-muenchen-freising.de ` `Inklusionsamt Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und die Inklusion ins Arbeitsleben werden durch das Inklusionsamt unterstützt. Die Mitarbeiter beantworten alle Fragen zur Schwerbehinderung im Berufsleben und fungieren als direkter Partner für Beschäftigte, Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam. Zu den Aufgaben des Inklusionsamts gehören • die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen • die Beratung über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichs- abgabe • die Organisation von Seminaren sowie die Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam. 14 Arbeit und Beschäftigung Foto: Archiv EVS

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