Seniorenwegweiser für die Stadt Eberswalde

© K. Bialasiewicz/tock.adobe.com Hilfen zur Pflege | 25 Leistungen der Pflegeversicherung So erfreulich der Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung ist – es gibt auch Kehrseiten: Denn mit fortschreitendem Alter wächst das Erfordernis einer professionellen Pflege wegen zunehmender Gebrechlichkeit an. Die soziale Absicherung des Risikos einer Pflegebedürftigkeit erfolgt hierzulande über die Pflegeversicherung, welche die Aufgabe hat, Hilfen für diejenigen Menschen zu erbringen, die wegen der Schwere ihrer Pflege­ bedürftigkeit auf diese solidarische Unterstützung angewiesen sind. Sofern der sogenannte medizinische Dienst der Kranken­ kassen – kurz: MDK – eine Pflegebedürftigkeit und damit Ihren Pflegegrad festgestellt hat, können Sie je nach Einzelfall insbe­ sondere die nachstehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen: • Soweit Sie die häusliche Pflege selbst beziehungsweise mit Unterstützung von Familienangehörigen und / oder Freunden sicherstellen können, haben Sie die Möglichkeit zur Inan­ spruchnahme von Pflegegeldleistungen, welches sich in der Höhe nach dem festgestellten Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit richtet. • Soweit Sie Ihre häusliche Pflege nicht allein oder mit familiärer Unterstützung zu leisten imstande sind, können Sie die sogenannten Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflege­ dienstes in Anspruch nehmen, so beispielsweise für Ihre körperbezogene Pflege, für pflegerische Betreuungsmaß­ nahmen oder auch für Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Aufwendungen für Ihre individuellen Pflegesachleistungen werden bis zu einem gesetzlich definierten Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen und richtet sich wiederum nach dem jeweils festgestellten Pflegegrad. • Schließlich ist je nach individueller Lage auch eine Verbin­ dung von Pflegegeld- und Pflegesachleistungen möglich. Lassen Sie sich in jedem Fall von den Mitarbeiterinnen und Mitar­ beitern Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse umfassend informieren und zu Ihren Ansprüchen beraten. Der Pflegestützpunkt in Eberswalde ist eine neutrale und kostenfrei nutzbare Beratungsstelle für pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie deren Angehörige. Hier werden Sie informiert über die in der Stadt vorhandenen Hilfsdienste, damit Sie auch im Alter, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Die Beratung und alle Dienstleistungen des Pflegestützpunktes unterliegen der Schweigepflicht. Der Pflegestützpunkt Barnim findet sich im Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde oder ist über die Durchwahl 03334 214 1140 zu erreichen; die zugehörige E-Mail lautet: eberswalde@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de. INFO Pflegestützpunkt: Bei Pflegebedürftigkeit haben Sie also das uneingeschränkte Recht, aus den zugelassenen Angeboten der ambulanten Pflege­ dienste beziehungsweise der stationären Einrichtungen frei und souverän das für Sie passende auszuwählen. Hilfen zur Pflege

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