Bürger-Informationsbroschüre Ehingen

Eulenspiegel Schaiblishausen Haupt- und Personalamt Angelegenheiten des Gemeindever- fassungsrechtes, also die Rechte und Pflichten der Einwohner und Bürger, des Gemeinderates und seiner Aus- schüsse sowie der Ortschaften zäh- len zum wesentlichen Aufgabenge- biet des Haupt- und Personalamtes einer Stadt. Ein erheblicher Teil der Verwaltungsaufgaben wird von der Bearbeitung der Personalangelegenheiten (Personalverwal- tung/Personalwirtschaft/Ausbildung/Bezügeabrechnung) be- stimmt. Große Bedeutung wird auch demVerwaltungsablauf, also der Organisation und Gliederung der gesamten Stadt- verwaltung, beigemessen. So heftig die viel zitierten „Zustän- digkeiten“ in der Öffentlichkeit manchmal auch kritisiert wer- den, ohne eine genaue Abgrenzung der Aufgabenbereiche und deren Festlegung auf bestimmte Bedienstete lässt sich eben eine Verwaltung in der Größenordnung der Stadt Ehin- gen (Donau) nicht organisieren. Das Haupt- und Personalamt ist die zentrale Beschaffungs- stelle für den gesamten Verwaltungsbedarf, wie Büromaterial, Büromaschinen und -mobiliar und dergleichen mehr. Großen Raum nehmen natürlich auch die Organisation, Wartung und Betreuung der gesamten elektronischen Datenverarbeitung sowie die Beratung in EDV- und Telekommunikationsfragen wie die Digitalisierung ein. Ebenso liegt dieOrganisation und Durchführung aller allgemei- nen politischen Wahlen sowie die Umsetzung der Instrumente demokratischer Willensbildung in Ehingen in den Händen des Haupt- und Personalamtes. Hier laufen auch die Fäden der Wahlorganisation auf kommunaler Ebene zusammen. Der Bereich Stadtmarketing und Tourismus gehört auch zum Aufgabenbereich des Haupt- und Personalamtes. Aufgabenbereiche: Kommunalverfassungsrecht, Zentrale Dienste/Beschaffungs- stelle, Personalstelle,Ausbildung, Wahlen, Organisation, EDV, 16 Telekommunikation, Digitalisierung, Wahlen, Stadtmarketing und Tourismus. Amtsleiter: Frank Hohl Stellvertretender Amtsleiter: Michael Schurr Rechnungsprüfungsamt Vielschichtiger, als der Name es ver- muten lässt. Der Begriff Rechnungsprüfungsamt legt den Schluss nahe, dass hier le- diglich an die Stadt gerichtete Rech- nungen geprüft werden. DieAufgaben sind jedoch äußerst breit gefächert. Maßstab und Ziel ist die Sicherstellung der Recht- und Ord- nungsmäßigkeit sowie der Zweckmäßigkeit und Wirtschaft- lichkeit des Verwaltungshandelns. Das Rechnungsprüfungs- amt ist bei der Erfüllung der ihm gesetzlich oder vomGemein- derat zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Neben der Prüfungstätigkeit rückt die Beratungsfunktion – vor allem bei komplexen Sachverhalten – immer mehr in den Vordergrund. So kann frühzeitig auf Fehlentwicklungen sowie Risiken und auch Chancen aufmerksam gemacht werden. Einen großen Stellenwert nimmt die Beratung im neuen kom- munalen Haushalts- und Rechnungswesen sowie die Beglei- tung zu Ausschreibungen und Vergaben vor allem bei Bau- projekten ein. Das Rechnungsprüfungsamt ist neben diesen vielfältigen Aufgaben für den behördlichen Datenschutz zuständig. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls prüfende, bera- tende und unterstützende Tätigkeiten wahrgenommen. Aufgabenbereiche: Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse der Stadt, des Eigenbetriebs sowie der städtischen Stiftungen. Kassenüberwachung und Prüfung von Kassenvorgängen. Frank Hohl Eric Baumeister RATHAUS UND POLITIK

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