Ratgeber für den Trauerfall für die Stadt Eisenach

Was ist zu tun? 15 Was ist zu tun? Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunter­ nehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das kann die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, die Er­ ledigung der Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern betreffen. So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen. Falls keine kirchliche Bestattung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunter­ nehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die ent­ sprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zustän­ digen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbe­ falles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Eisenach und ihre Ortsteile ist dies das Standesamt in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Markt 2, 1. Etage. Das Standesamt Eisenach ist außerdem auch für die Hörselberggemeinde samt ihrer Ortsteile zuständig. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dor­ tige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauf­ tragten Bestatter beim Standesamt anzu­ zeigen. Erforderliche Urkunden Für die Ausstellung der Sterbeurkunden sind dem Bestatter oder direkt dem Standesamt (Telefon 03691 670335) folgende Unterlagen vorzulegen • Totenschein des Arztes • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung • Geburtsurkunde, wenn der Verstorbene ledig war • bei verheirateten Verstorbenen – die Geburtsurkunde und unbedingt auch die Eheurkunde • bei verwitweten Verstorbenen – die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners • bei geschiedenen Verstorbenen – die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil; alternativ die Ehe­ urkunde mit dem Scheidungsvermerk • Anzahl der lebend geborenen Kinder mit Namen und Anschriften • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden Formalitäten und sonstige Schritte in Stichwörtern • den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist • den Totenschein vom Arzt ausstellen lassen, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist • wenn eine Einsegnung gewünscht wird, Pfarrer / Pastorin benachrichtigen • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen (siehe auch „Erforderliche Urkunden“) • ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl mit der Überführung bis spätestens 48 Stunden nach dem Sterben beauftra­ gen (diese erledigen auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge) Friedhofskapelle – Blick in die Trauerhalle Trauerrednerin für weltliche Bestattungen Cindy Sonnenburg-Kunz Walter-Rathenau-Str.31 99891 Tabarz 01590-3619994 trauerreden@ lichtblick-tabarz.de www.lichtblick-tabarz.de

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