Ratgeber für den Trauerfall für die Stadt Eisenach

24 Nachlassregelung Hausverkauf | Haushaltsauflösung Verkaufen, verschenken oder vererben? Diese Fragen werden gerade bei Haus- und Grund­ stücksbesitz gestellt. Um diese Thematik aus­ reichend zu beleuchten, ist das Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar zu suchen. Eine umfassende Beratung im Vorfeld ist auf jeden Fall von Vorteil. Auch müssen steuer­ liche Aspekte erörtert werden. Nur den wenigsten ist die Tatsache bekannt, dass beim Übertragen des Hauses der Grundbuch­ eintrag geändert werden muss. Wohnrechte, Altenteilrente oder Pflege­ verpflichtungen müssen darin eingetragen werden. Der Wert dieser Leistungen sowie der Wert des Grundstückes oder Hauses werden von einem Gutachter ermittelt. Es gibt auch die Möglichkeit, den kompletten Nachlass über eine professionelle Firma regeln zu lassen. Dazu zählen neben der Haushalts­ auflösung die Entrümpelung, Kleinrepara­ turen, Wohnungsabnahme und Übergabe an den Vermieter, die Entsorgung von Haus­ haltsgeräten und die Abmeldung von Haus­ anschlüssen. Bevor das komplette Inventar auf dem Müll landet, sollte das Interieur genau gesichtet werden. Vieles erscheint dann auf den zweiten Blick doch aufhebens- oder sammelnswert. Ein Antiquitätenhändler kann den Wert des Hausrats schätzen. wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von sei­ nem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zuge­ winngemeinschaft). Bevor aber hier viel­ leicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Nach­ lassgericht beim Amtsgericht auszuhändigen. Rechtliche Beratung Lassen Sie sich in erbrechtlichen Fragen durch erfahrene Rechtsanwälte beraten. Diese helfen unter anderem bei: • der Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge • der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages, einer Vollmacht, Vorsorge­ vollmacht oder Patientenverfügung • Erbausschlagungen oder der Begrenzung der Erbenhaftung für Schulden des Erblassers • Erbauseinandersetzungen unter mehreren Erben • Testamentsvollstreckungen • Vermögensübertragungsplänen • Unternehmensnachfolgeregelungen In diesen und vergleichbaren Fällen kann eine Beratung und Vertretung durcheinen Anwalt Ihnen zusätzliche Belastungen abnehmen und unnötige Risiken vermeiden. Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren. Johann Wolfgang von Goethe Ihr Profi für professionelle Beräumungen Dipl.-Ing. (FH) Kati Pfannstiel Heinrich-Heine-Straße 17 | 36460 Merkers Tel.: 03695/8619267 | E-Mail: info@ab-top.de www.ab-top.de Haushaltsauflösungen Entrümpelung Wertanrechnung Renovierung Wohnungsübergabe Entkernung Möbellift Vermietung Umzüge

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=