Mein Eisfeld Bürgerinformationsbroschüre

24 Mehrgenerationenfreundliches Bauen und Wohnen Die Nachfrage nach Wohnungen und Grundstücken ist in Eisfeld schon seit Jahren sehr hoch. Die gute Verkehrsanbin- dung an den Großraum Coburg ist nicht nur für Arbeitskräfte attraktiv. Neben dem Wohngebiet am Thomasberg sollen in Zukunft noch weitere attraktive Bauplätze entstehen, damit sich Jung und Alt in Eisfeld weiterhin gut aufgehoben fühlen können. Darüber hinaus wird der kommunale Eigenbetrieb für Woh- nungswirtschaft dafür sorgen, dass Wohnraum in der Innen- stadt saniert oder neugebaut wird. Wohnen zu Hause – barrierefrei oder behindertengerecht Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller ge- stalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätz- lich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beein- trächtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschal- tet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begriffichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benö- tigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wird deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche unge- hindert erreicht werden können. Mehrgenerationenfreundliches Bauen und Wohnen © Jörg Lantelme /AdobeStock Stadt – Hochwasserschutz

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