Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

Blindengeld Landesblindengeld ist eine monatlich gewährte pauschale Geldleistung, die blinden Menschen auf Antrag gewährt wird, um die blindheitsbe- dingten Mehraufwendungen auszugleichen. Das Blindengeld ist nicht vom Einkommen und Vermögen abhängig. Der Nachweis der Blindheit erfolgt durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen BL. Dieser Ausweis kann beim Landes- amt für soziale Dienste beantragt werden. Antrag und ein Informationsblatt können dort herunter- geladen werden. Zusätzlich zum Blindengeld können Blinde die Blindenhilfe in Anspruch nehmen. Hierbei gelten allerdings Einkommens- und Vermögensgrenzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/ blindenhilfe.html Anträge werden gestellt beim Kreis Pinneberg – Fachdienst Soziales Kurt-Wagener-Straße 11 | 25337 Elmshorn T 04121 4502-0 | www.kreis-pinneberg.de 2.3 Weitere Beratung/Unterstützung Gesundheitsamt (Fachdienst Gesundheit) Kreisverwaltung Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 | 25337 Elmshorn T 04121 4502-0 | www.kreis-pinneberg.de Patienten- und Pflegeombudsleute Sie vertreten die Anliegen von Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen T 04551 803422 www.patientenombudsmann.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Regionalverband Pinneberg-Steinburg Hamburger Straße 160 | 25337 Elmshorn T 04121 40940 | www.asb-sh.de 30 Seniorenwegweiser

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