Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

3. Wohnen 3.1 Anforderungen an eine altersgerechte Wohnung Im Zusammenhang mit dem Thema des altenge- rechten Wohnens sprechen heutzutage viele Wohnungsanbieter von den Begriffen »seniorengerecht und barrierearm«. Doch was bedeuten diese Begriffe überhaupt? Seniorengerecht und barrierearm – die Bedeutung dieser Begriffe ist nicht einheitlich festgelegt, sie sagen also nichts darüber aus, inwieweit der Wohnraum auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren angepasst ist. »Barrierefrei« ist ein normierter Begriff und be- deutet, dass Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und ohne fremde Hilfe gefahrlos erreichbar und nutzbar sind (z. B. keine Stufen und Schwellen, Griffe in richtiger Höhe, gute Beleuchtung usw.). Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist barrierefrei und erfüllt darüber hinaus besondere Anforderungen z. B. hinsichtlich der Türbreiten und Bewegungsflächen. Von einer behindertengerechten Wohnung spricht man, wenn sie an die individuellen Bedürfnisse des Bewohners oder der Bewohnerin angepasst ist. Da viele unterschiedliche Einschränkungen existieren, gibt es keine einheitliche Anforderung an die Aus- stattung. 3.2 Wohnformen im Alter Wohnen zu Hause Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Bei eingeschränkter Mobilität oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigun- gen lässt sich die Wohnung umbauen (Stolper- fallen beseitigen, rutschsicherer Bodenbelag, zu- sätzliche Griffe, bodengleiche Dusche) und mit Einsatz von Technik (z. B. automatische Rollläden, Lichtsensoren) möglichst barrierefrei gestalten. Der Verein »barrierefrei leben e. V.« bietet eine Online-Wohnberatung für barrierefreies Umbauen und Finanzierungsmöglichkeiten an (www.online-wohn-beratung.de). Besonders für Alleinlebende bedeutet ein Hausnotrufsystem Sicherheit. Per Knopf, den man z. B. an einer Halskette trägt, wird im Notfall ein Alarm ausgelöst. Automatisch wird mit der hilfeleistenden Stelle Sprechkontakt aufgebaut. Von dort aus werden vorher festgelegte Vertrauenspersonen in- formiert bzw. professionelle Hilfe angefordert. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 zurzeit mit monatlich 25,50 Euro. 3 | Wohnen 37 Seniorenwegweiser

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