Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

Mitglieder des Seniorenrates © M. Meisberger, Stadt Elmshorn Entwicklung und Aufgaben des Seniorenrats Der Seniorenrat der Stadt Elmshorn wurde 1986 gegründet und gehört somit zu den ältesten Beiräten in Schleswig-Holstein. Nachdem von der Landesregierung die Grundlagen für Beiräte in den Kommunen geschaffen wurden, erhielt der Elmshorner Seniorenrat eine Satzung, die seine Aufgaben und die Bezeichnung »Seniorenrat« festlegt. Die Mitglieder des Seniorenrates werden für vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die 60 Jahre oder älter und in Elmshorn gemeldet sind. Der Seniorenrat besteht grundsätzlich aus 19 Mitgliedern und ist unabhängig sowie konfes- sionell und parteipolitisch neutral. Er vertritt die ältere Generation gegenüber der Stadt Elmshorn, den kommunalen Ausschüssen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenrates nehmen an den Sitzungen des Stadtverordneten-Kollegiums und an allen Ausschusssitzungen teil und haben dort Rede- und Antragsrecht. Ihre Ideen und Anliegen können Sie an uns weitergeben – schriftlich oder auch direkt in unserem Büro (Öffnungszeiten siehe Seite 5) Wir versuchen, für Ihre Probleme und Fragen Lösungen zu finden bzw. vermitteln die richtigen Ansprechpersonen für Sie. Die öffentlichen Seniorenratssitzungen finden monatlich statt. Dort informieren wir über unsere Arbeit. Es besteht die Möglichkeit, Fragen an die Vertreterinnen und Vertreter des Amts für Soziales zu stellen. Ferner arrangiert der Seniorenrat Veranstaltungen wie z. B. Bunte Nachmittage mit Kaffee und Musik, Tagesfahrten mit dem Bus sowie Theaterfahrten 4 Seniorenwegweiser

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