Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

4.2 Beantragung von Leistungen ■Antrag an die Pflegekasse der Betroffenen (bei deren Krankenkasse angesiedelt). Die Kassen sind verpflichtet, den Antragstellenden zu beraten. ■Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Gutachtens. . (Gesetzlich Versicherte: Medizinischer Dienst der Krankenkassen MDK, privat Versicherte: Medizi- nischer Dienst der Privaten Versicherungen Medicproof) ■Angemeldeter Hausbesuch des Gutachters, pflegende Angehörige bzw. Pflegekräfte werden ebenfalls befragt. In bestimmten Situationen ist auch eine telefonische Begutachtung möglich, jedoch nur mit Einverständnis des Versicherten. ■Gutachter geben eine Empfehlung zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. ■Die pflegebedürftige Person erhält den Einstu- fungsbescheid. Innerhalb von vier Wochen kann Widerspruch eingelegt werden. ■Pflegebedürftigkeit wird nur anerkannt, wenn sie für eine Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten besteht. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht möglich. ■Eine informative Schritt-für-Schritt-Anleitung (Der Weg zum Pflegegrad) der Verbraucherzen- trale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/wissen/ gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/ der-weg-zum-pflegegrad-35491 4.3 Leistungen im Überblick (ab 01.01.2024) Pflegegrad Geldleistungen für häusliche Pflege pro Monat Sachleistungen für häusliche Pflege Maximale Leistung pro Monat Entlastungsbetrag häusliche Pflege bis zu monatlich 1 – – 125 € 2 332 € 761 € 125 € 3 573 € 1.432 € 125 € 4 765 € 1.778 € 125 € 5 947 € 2.200 € 125 € Für ausführliche Informationen, auch über die Leistungen für vollstationäre Pflege empfehlen wir die aktuellen Broschüren: Ratgeber Pflege und Pflegeleistungen zum Nachschlagen des Bundes- ministeriums für Gesundheit (www.bundesgesundheitsministerium.de/service/ publikationen/pflege.html). Auch für diesen Bereich bietet die Verbraucherzentrale eine informative Seite an: www.verbraucherzentrale.de/pflegegrad-diese- leistungen-gibt-es-fuer-die-pflege-zu-hause-64399 4 | Pflegebedürftigkeit 45 Seniorenwegweiser

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