Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

4.7 Verhinderungspflege Zeitlich begrenzte Auszeit von der häuslichen Pflege durch pflegende Angehörige, wenn diese z. B. krankheits- oder urlaubsbedingt ausfallen oder eigenen Aktivitäten zur Erholung nachgehen müssen. Die pflegebedürftige Person kann weiterhin zuhause versorgt werden – nur durch eine oder mehrere andere Personen. ■Voraussetzung ist mindestens der Pflegegrad 2 und ■dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat, bevor sie erstmalig verhindert war. 4.8 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person (mit mindestens Pflegegrad 2), die normalerweise in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt wird, für eine begrenzte Zeit dort nicht verbleiben kann. Dafür kann es verschiedene Gründe geben: ■Abwesenheit (z. B. Urlaub) oder Erkrankung der pflegenden Person ■ vorübergehender Bedarf nach einem Krankenhaus- aufenthalt oder während einer schweren Erkran- kung. Anträge werden an die Pflegekasse gerichtet. 4.9. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld (ab 01.01.2024) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Angehörige akut pflegebedürftig werden, können sich bis zu zehn Tagen pro Kalenderjahr unbezahlt freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Für diese Auszeit kann bei der Pflegekasse ein Pflege- unterstützungsgeld beantragt werden, das das ausfallende Gehalt teilweise ersetzt. 4.10 Senioren-Assistenz Der Arbeitsbereich der Senioren-Assistentinnen und Senioren-Assistenten ist die Betreuung von Seniorinnen und Senioren in der häuslichen Umgebung, ausgenommen medizinische Pflege und Haushaltshilfe. Das Ziel ist es, ältere Menschen dabei zu unterstützen, so lange wie möglich in dem vertrauten häuslichen Umfeld bleiben zu können. Senioren-Assistentinnen und SeniorenAssistenten organisieren und beraten im Alltag, z. B. bei gesunder Ernährung und Einkauf oder Gesundheitsvorsorge, begleiten bei Arztbesuchen und Behördengängen, unterstützen bei Wohnungs- wechsel und ermuntern zu einer aktiven Freizeitgestaltung und vermitteln entsprechende Aktivitäten. Um die Kosten über den Entlastungsbetrag mit der 49 Seniorenwegweiser 4 | Pflegebedürftigkeit

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