Bürgerinformationsbroschüre Gemeinde Engelskirchen

62 Die Ehrung wird nur für außergewöhnliche ehrenamtliche Leis- tungen vergeben und ist an folgende Kriterien geknüpft: • die Person/Gruppe muss ihre Tätigkeit in der Gemeinde Engelskirchen ausüben, • in erster Linie sollten Personen ausgezeichnet werden, die ehrenamtliches Engagement „im Stillen“ und bisher ohne viel Beifall leisten oder geleistet haben, • die ehrenamtliche Tätigkeit muss in der Freizeit und unent- geltlich erfolgt sein/erfolgen, • die ehrenamtliche Tätigkeit muss länger als 10 Jahre ausgeübt werden bzw. worden sein, • die Ehrung kann auch ausgesprochen werden für eine selbst- lose, aufopfernde, spontane Hilfeleistung aus großer Gefahr (Einzeltat), • es ist darauf zu achten, dass auch die ausländischen Mitbürger/-innen erreicht werden. Es erfolgt jedes Jahr ein öffentlicher Aufruf, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger für eine Auszeichnung am „Tag des Ehrenamtes“ vorzuschlagen. Über die Auswahl der zu Ehren- den entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss. Es können jährlich bis zu höchstens fünf Ehrungen vorgenommen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Pack, Telefon: 02263 83170, zur Verfügung. Auszeichnungen für ehrenamtliches Engagement Der 5. Dezember ist auch in Engelskirchen der „Tag des Ehren- amtes“. An diesemTag werden ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen ausgezeichnet und für ihr bürgerschaftliches Engagement in der Gemeinde Engelskirchen in besonderer Weise gewürdigt. Nach den eigens hierfür erlassenen Ehrungsrichtlinien hat jede(r) Engelskirchener Bürger-/in, jede Institution und jeder Verein einmal im Jahr die Möglichkeit, eine(n) ehrenamtlich Tätige(n), eine Initiative oder eine Gruppe vorzuschlagen, zum Beispiel aus den Bereichen: • Soziales • Kinder- und Jugendliche • Familien und Senioren • Bildung und Erziehung • Kultur und Geselligkeit • Kirchen • Rettung und Hilfe • bürgerschaftliches Engagement • Umwelt • Sport Tag des Ehrenamtes, © Gemeinde Engelskirchen

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