Bürgerinformationsbroschüre Gemeinde Engelskirchen

70 Engelskirchen erhältlich. Wer nachweislich alle Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert, kann die Befreiung von der Bio- tonne beim BAV beantragen. Richtige Befüllung der Biotonne: Aus Bioabfall wird hoch- wertiger Kompost hergestellt. Geeignet sind kompostierbare Nahrungs- und Küchen- und Gartenabfälle. Bitte nicht in die Biotonne geben: Hausmüll, Keh- richt, Staubsaugerbeutel, Steine, Metall, Windeln, Tierkadaver, Schlachtabfälle, Verpackungsabfälle, Gläser, Folien, Plastikbeutel, Kleintierstreu, behan- deltes Holz, Medikamente, Chemikalien und Asche. Bioplastikbeutel sind nicht zugelassen, auch wenn sie nach Angabe des Herstellers kompostierbar sein sollen. Für die Verarbeitung in der Vergärungs- und Kompostierungsanlage sind diese Beutel ungeeignet. Entsorgungssystem • Graue Restmülltonnen in den Größen 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l und zugelassene Restmüllsäckemit vierwöchentlicher Abfuhr, 1.100-l-Behälter wahlweise auch mit zweiwöchentlicher oder wöchentlicher Abfuhr. Zugelassene Restabfallsäcke sind gegen Gebühr ausschließlich beim BAV erhältlich. Für Ein- wegwindeln von Kleinkindern und Pflegebedürftigen aus privaten Haushalten kann in einem bestimmten Umfang zusätzliches Behältervolumen mit reduzierter Gebühr beim BAV beantragt werden. • Braune Biotonnen in den Größen 80 l, 120 l und 240 l mit zweiwöchentlicher Abfuhr, in den Sommermonaten erfolgt die Abfuhr wöchentlich. Zur Abfuhr der Biotonnen können Beistellsäcke für Grünabfälle undmax. zwei Reisigbündel dazu gestellt werden. Zugelassene Beistellsäcke sind gegen Gebühr ausschließlich beim BAV und im Bürgerbüro der Gemeinde

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