Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Erding

Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. • bei Zweiterwerb ist ein Zuschuss bis zu 30.000 EUR möglich • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5.000 EUR je Kind BayWoFG, WFB 2022 Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim Landratsamt Erding Wohnungsbauförderung Telefon: 08122/58-1265 oder 1267 E-Mail: wohnungswesen@lra-ed.de b) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung • Menschen mit Behinderung (mindestens 50 GdB oder ältere Menschen mit alterstypischen Erkrankungen – Nachweis durch ein fachärztliches Attest) erhalten einmalig ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 EUR, zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 Prozent Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist • Darlehenshöhe beträgt 1/3 der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 EUR • Zinssatz kann bei der Bewilligungsstelle erfragt werden • Diese Leistungen können mit BayWoFGProgramm (a) kumuliert beantragt werden KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit (159) Ab 1,72 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 EUR Kreditbetrag pro Wohneinheit Hotline: 0800/539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestehende- Immobilie/Barrierereduzierung/ KfW Altersgerecht Umbauen-Investitionszuschuss (455) Einzelmaßnahmen z.B. zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 EUR und maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit. (Zuschuss) Im Rahmen des Bundesprogramms „Altersgerechtes Umbauen“ unterstützt das Bundesministerium und die KfW-­ Bankengruppe Smart Home Lösungen mit finanziellen Zuschüssen. Hotline: 0800/539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der bei der Wohnberatungsstelle (Kontakt siehe Seite 5) sowie der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089/139 880 80 oder unter www.byak.de/planen-und-bauen/ beratungsstelle-barrierefreiheit.html. Die angegebenen Konditionen berufen sich auf den Stand von 01.11.2022. Bitte prüfen Sie tagesaktuell, welche Konditionen bei den jeweiligen Förderungen oder Finanzierungsangeboten gelten. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 36

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