Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Erding

Hilfe und Unterstützung Hilfe und Unterstützung bei einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Reha Es gibt Situationen, die einen schweren Einschnitt in unser Leben bedeuten: ein Unfall, eine schwere Erkrankung, ein Schlaganfall oder Herzinfarkt. Die Betroffenen sehen sich mit einem veränderten gesundheitlichen Zustand konfrontiert, es verändert sich oft die Lebenssituation für die ganze Familie. Es ist sinnvoll, sich möglichst frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Maßnahmen im Anschluss an einen Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt notwendig sind, um die weitere Versorgung des Erkrankten in der eigenen Wohnung sicher zu stellen. Beratung und Unterstützung durch den Klinik-Sozialdienst bzw. die Pflegeüberleitung Hilfestellung erhalten Patienten und Angehörige schon im Krankenhaus durch die Mitarbeiter des Sozialdienstes bzw. der Pflegeüberleitung. Dort werden sie beraten und bei einer notwendigen Umstrukturierung unterstützt. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes bzw. der Pflegeüberleitung sorgen dafür, dass alle Maßnahmen eingeleitet werden, die nach der Entlassung zur Pflege, Versorgung, Nachsorge und Rehabilitation notwendig sind. Die zuständigen Mitarbeiter werden von der Station informiert und eingeschaltet, wenn bereits während der Behandlung ein Beratungs- oder Hilfsbedarf festgestellt wird. Sie können sich auch selbst direkt an den Sozialdienst bzw. die Pflegeüberleitung wenden, wenn Sie Rat und Unterstützung benötigen und sich noch niemand bei Ihnen oder Ihren Angehörigen gemeldet hat. Der Sozialdienst bzw. die Pflegeüberleitung berät und unterstützt nur, wenn das Einverständnis der Patienten vorliegt und in Ab- und Rücksprache mit Ihnen oder befugten Angehörigen. Die Mitarbeiter sind ebenso wie Ärzte oder das Pflegepersonal zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Klinik-Sozialdienstes bzw. der Pflegeüberleitung umfasst unter anderem folgenden Bereiche: • •Beantragung von Leistungen (z. B. bei der Kranken- oder Pflegekasse) • •Beantragung eines Pflegegrades • •Pflege und Versorgung im Anschluss an den Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthalt • •Beantragung von Hilfsmitteln, die zur weiteren Versorgung benötigt werden (z. B. Pflegebett, Rollstuhl) (siehe Seite 9 – 10 Hilfsmittel) • •Patientenverfügung / Betreuungs- bzw. Vorsorgevollmacht / Betreuung • •Information über sozialrechtliche Ansprüche (Rente, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.) • •Vermittlung an weitere Fachdienste und Beratungsstellen, Bereitstellen von Informationsmaterial © Halfpoint r/AdobeStock Hilfe und Unterstützung 41

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