Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Erding

Informationen und Unterstützung für Menschen mit Behinderung Wenn eine Einschränkung von körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder der seelischen Gesundheit Sie länger als sechs Monate daran hindert, alterstypisch gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen, liegt nach § 2 Abs. 1 SGB IX eine Behinderung vor. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) zu beantragen. Welche Vorteile habe ich durch die Feststellung eines Grad der Behinderung (GdB)? Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen (siehe angefügte Tabellen) können Sie eine Vielzahl von Erleichterungen beantragen, die Ihnen helfen sollen, das Leben mit der Einschränkung einfacher zu bewältigen. Das geht von steuerlichen Erleichterungen, über besonderen Arbeitsschutz bis hin zur stark verbilligten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, möglicherweise sogar mit einer Begleitperson. Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis? Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis des Rechtes auf die dem schwerbehinderten Menschen kraft Gesetzes oder auf freiwilliger Grundlage zustehenden Erleichterungen. Ein Schwerbehindertenausweis ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Sie ermäßigten Eintritt in ein Museum bekommen möchten oder in Verbindung mit einer Wertmarke eine Berechtigung zur vergünstigten Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs haben. Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche 20 50 60 70 80 100 Steuerfreibetrag: 384 € Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt Schutz bei Wohnungskündigung Steuerfreibetrag: 1.440 € Steuerfreibetrag: 1.780 € Steuerfreibetrag: 2.120 € Steuerfreibetrag: 2.840 € 30 Kündigungsschutz Vorgezogene Altersrente/Pensionierung Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € (siehe GdB 50) Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € (siehe GdB 50) Freibetrag beim Wohngeld: 1.800 € (siehe GdB 50) Freibetrag beim Wohngeld: 1.800 € Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche Steuerfreibetrag 1.140 € Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen Preisermäßigung bei Erwerb der Bahn Card 50 FahrtkostenPauschbetrag: 900 € vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz Fahrtkosten-Pauschbetrag bei Merkzeichen G: 900 € Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung) Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bayerische Lehrerdienstordnung Steuerfreibetrag: 620 € Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung begleitende Hilfe im Arbeitsleben Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach BVG Besondere Fürsorge im öffentl. Dienst Vortritt beim Besucherverkehr in Behörden 90 Sonderregelungen für gleichgestellte behinderte Lehrer nach § 8 bayerische Lehrerdienstordnung Freibetrag bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.000 € Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten Steuerfreibetrag: 2.460 € Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste Freistellung von Mehrarbeit Förderung der Anpassung von Mietund Eigentumswohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung durch Vergabe von Darlehen Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € (siehe GdB 50) 40 Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher/teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege:1.800 € Steuerfreibetrag: 860 € - 64 - Hilfe und Unterstützung 42

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