Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Erding

werden kann. Oder man plant gleich beim Neubau statt eines kleinen Gäste WCs, das bereits mit kleinen Kindern oder einem gebrochenen Bein zu eng ist, ein barrierefreies Gäste-Bad und ein Gäste- oder Arbeitszimmer im Erdgeschoss. Diese Räume können bei Bedarf für eine pflegebedürftige Person als Wohnbereich genutzt werden. Eine Nachrüstung mit Lift kann ebenfalls schon vorbereitend mitbedacht werden, wenn das Obergeschoss in jedem Fall zugänglich bleiben soll. Eine gute Raumakustik, schallisolierende Fenster und Türen helfen bei Hörbehinderung und schaffen für Familien Ruhe und Privatsphäre. Eine kontrastreiche Farbgestaltung kann nicht nur dekorativ sein, sondern trägt zur Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung oder mit Demenz bei. Mit entsprechenden Vorplanungen können Aufwand und Kosten gespart werden. Bei der Planung hilft die kostenlose Beratung der Bayerischen Architektenkammer (Kontaktdaten siehe „Wichtige Ansprechpartner“ Seiten 45 – 47). Das Thema Einbruchschutz und Sicherheit sollte auch schon bei der Bauplanung bedacht werden. Der für unseren Landkreis zuständige Berater der Kriminalpolizei hat hierfür kostenfreie, landkreisspezifische Tipps (Kontaktdaten siehe „Wichtige Ansprechpartner“ Seiten 45 – 47). Umbau – Anpassung: Das Leben ändert sich – die Wohnung auch? Eine umfassende Barrierefreiheit nach DIN 18040, Teil 2 ist in einem Altbau kaum zu erreichen. Welche Möglichkeiten der Anpassung es gibt, hängt sehr stark vom Bestand ab. Häufig sichern schon kleine Hilfen wie Haltegriffe, die Beseitigung von Stolperstellen und das Schaffen von Bewegungsflächen den Verbleib in der bisherigen Wohnung. Notwendige Umbaumaßnahmen betreffen am häufigsten den Hauseingang und das Bad. Hier gilt es, mit möglichst geringem Aufwand das Verlassen der Wohnung und die Nutzung der Dusche oder der Badewanne zu ermöglichen. Damit sich möglichst viele Menschen einen Umbau leisten können, gibt es verschiedene Darlehen und Zuschüsse. Solange Sie ohne Zuschüsse bauen, sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Wollen Sie jedoch Zuschüsse oder Darlehen zum barrierefreien Bauen beantragen, müssen Sie diese auf alle Fälle vor Baubeginn beantragen und sich in der Regel an verschiedene Vorschriften halten. Die Fördermöglichkeiten finden Sie im Kapitel „Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten“ (siehe Seiten 35 – 37). Ein wesentlicher Unterschied ist es natürlich, ob Sie Ihr Eigentum umgestalten oder in einem Mietverhältnis oder in einer Eigentümergemeinschaft leben. Hier brauchen Sie für Umbaumaßnahmen das Einverständnis des Vermieters bzw. für den Bereich außerhalb der Wohnung das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft. Dieses Einverständnis kann nicht ohne Begründung verwehrt werden, sofern der Rückbau nach Beendigung der Nutzung gesichert ist und die Maßnahmen keine Beeinträchtigung der allgemein genutzten Flächen zur Folge haben. Lassen Sie sich in jedem Fall von den erfahrenen Beraterinnen und Beratern zum Thema Wohnraumanpassung unterstützen. Den Kontakt finden Sie auf Seite 5. © Colourbox.de 7 Barrierefreies und lebenslaufgerechtes bauen und wohnen

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