Älter werden in Erftstadt

Älter werden in Erftstadt 8 | 2.2.2 Hilfe zur Pflege Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu gewähren. Diese umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. 2.2.3 Altenhilfe Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Maßnahmen der Altenhilfe sind u. a. Hilfe bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, Hilfe in allen Fragen der Aufnahme in eine entsprechende Einrichtung oder Hilfe in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste. 2.2.4 Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten ist Personen zu gewähren, bei denen besondere Lebens- verhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht überwinden können. Bei allen Hilfen sind für die Bemessung der Hilfe die Einkommens- und Vermögens- verhältnisse des Antragstellers zu prüfen. Beratung und Hilfe bekommen Sie hier: Rhein-Erft-Kreis Amt für Familie, Generationen und Soziales Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim Telefon: 02271 83-0 2.3 Wenn Sie dauerhaft beeinträchtigt sind, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten dauernd körper- lich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag auf Feststellung des „Grades der Behinde- rung“ zur Erlangung eines Schwerbehindertenausweises stellen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Auswei- ses ist ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Anhaltspunkte für einen GdB bietet die GdB /MdE Tabelle, die Sie auf verschiedenen Seiten im Internet fin- den. Je nach Behinderung können zusätzliche Merk­ zeichen ausgestellt werden, die zu Vergünstigungen führen wie zum Beispiel dem Erlass der Rundfunk­ gebühren oder dem Erlass von Fahrkosten in öffentlichen Verkehrsmitteln. © Robert Kneschke / Fotolia Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Neurologisch bedingte Sprach- und Sprechstörungen Schluckstörungen Gymnicher Hauptstraße 42 50374 Erftstadt-Gymnich Telefon 02235 691616

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=