Ready for Take Off - Mittel- und Nordthüringen

20 ZWÖLF WICHTIGE INFORMATIONEN ZU IHREM ZUKÜNFTIGEN AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS Ihr Ausbildungsvertrag Zu jeder Ausbildung muss vor Ausbil- dungsbeginn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei schreibt das Berufsbildungsgesetz gewisse Mindestinhalte vor, wie Ausbildungs- beginn und -ende, Dauer der Aus- bildung, Vergütung und Probezeit. Unterschrieben wird der Vertrag vom Unternehmen und Ihnen. Wenn Sie minderjährig sind, benötigen Sie zu- dem die Unterschrift Ihrer Eltern. Ihr Ausbildungsplan Die Ausbildung soll geordnet ablaufen. Deshalb muss jedes Unternehmen zu Beginn einen Ausbildungsplan – auch sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung genannt – erstellen. Eine Kopie davon erhalten Sie als Auszubil- dender. Ihr erstes Geld – die Ausbildungsvergütung Die vom Unternehmen gezahlte Aus- bildungsvergütung muss angemessen sein und mindestens jährlich anstei- gen. Ist das Unternehmen tarifgebun- den, richtet sich die Höhe der Vergü- tung nach den Tarifverträgen. In allen anderen Fällen darf die Vergütung bis zu 20 Prozent unter der für die Branche üblichen Vergütung liegen. Ab jetzt stehen Sie auf eigenen Beinen und verdienen Ihr eigenes Geld. Ihre Probezeit Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Innerhalb dieser Periode darf das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner ohne Angabe weiterer Gründe gekündigt werden. Treffen Sie eine solche Entscheidung mit viel Augenmaß und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihren Eltern. Ihre regelmäßige Ausbildungszeit Unter der regelmäßigen täglichen (oder wöchentlichen) Ausbildungszeit versteht man die Zeit, die Sie am Ausbildungsplatz verbringen. Die offiziellen Pausen zählen hier nicht mit dazu, aber die Berufsschul- zeiten. In tarifgebundenen Unter- nehmen gelten die Festlegungen im jeweiligen Tarifvertrag, für alle anderen Unternehmen die Regelungen des Arbeitsgesetzes. Danach darf Ihre regelmäßige Ausbildungszeit an Werk- tagen acht Stunden nicht überschrei- ten. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit anderen Vorgaben. Ihr Urlaubsanspruch Die Zahl der Urlaubstage ist im Aus- bildungsvertrag festgelegt und richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz oder, für Jugendliche, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Tarifliche Festlegungen können jedoch auch was anderes bestimmen. Ihre Pausen Jeweils nach sechs bis neun Stunden Arbeit besteht ein gesetzlicher An- spruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Für Jugendliche (unter 18 Jahren) gilt ein Mindestanspruch von 60 Minuten Pause je Arbeitstag. Ihre Überstunden Diese sind zulässig, soweit die zu leistende Arbeit dem Ausbildungs- zweck dient. Allerdings muss vorab der Betriebsrat zustimmen (sofern dieser existiert) und es muss ein entspre- chender Zeitausgleich vereinbart wer- den. Auch als Auszubildender müssen Sie ab und zu Überstunden machen. Ihr Berufsschulunterricht Das Unternehmen muss Sie zum Be- such der Berufsschule freistellen und Sie anhalten, die Schule zu besuchen. Die Zeit, die Sie in der Berufsschule verbringen, gilt als Arbeitszeit. Das betrifft auch die Pausen zwischen den Stunden und die Zeit für die Wegstre- cke zur Schule und zurück. An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Un- terrichtsstunden darf keine Beschäfti- gung mehr im Unternehmen erfolgen. Ihre Arbeitskleidung Für Arbeitskleidung und deren Reinigung sind Sie prinzipiell selbst verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es für spezielle Schutzkleidung. Diese muss vom Arbeitgeber bereitgestellt und gereinigt werden. Ihre Arbeitsmittel Zu Ihren Arbeitsmitteln zählen Werkzeuge und Materialien. Für deren Bereitstellung ist der Arbeitgeber zuständig, auch sofern diese für Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigt werden. Materialien, die ausschließlich für die Berufsschule benötigt werden, zählen hier jedoch nicht dazu. Ihr Ausbildungsnachweis Jeder Auszubildende muss einen Aus- bildungsnachweis führen, in den die Inhalte der Ausbildung im Unterneh- men sowie in der Berufsschule einge- tragen werden. Unterschrieben wird dieser von Ihnen und Ihrem Ausbilder (bzw. Berufsschullehrer). Auf unserer Homepage unter www.erfurt.ihk.de (Dok.-Nr. 1431) können Sie verschie- dene Muster für Ausbildungsnachweise herunterladen. In welcher Form der Ausbildungsnachweis geführt wird, legt Ihr Unternehmen fest. Zwölf wichtige Informationen zu Ihrem zukünftigen Ausbildungsverhältnis

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