Ready for TAKE OFF 2021/2022 Mittel-/Nordthüringen

23 Starthilfe Ihr Ausbildungsvertrag Zu jeder Ausbildung muss vor Ausbil- dungsbeginn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei schreibt das Berufsbildungsgesetz gewisse Mindestinhalte vor, wie Ausbildungsbe- ginn und -ende, Dauer der Ausbildung, Vergütung und Probezeit. Unterschrieben wird der Vertrag vom Unternehmen und von Ihnen. Wenn Sie minderjährig sind, benötigen Sie zudem die Unterschrift Ihrer Eltern. Ihr Ausbildungsplan Die Ausbildung soll geordnet ablaufen. Deshalb muss jedes Unternehmen zu Beginn einen Ausbildungsplan – auch sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung genannt – erstellen. Eine Kopie davon erhalten Sie als Auszubil­ dender. Ihre Probezeit Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Innerhalb dieser Periode darf das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner ohne Angabe weiterer Gründe gekündigt werden. Treffen Sie eine solche Entscheidung mit viel Augen- maß und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihren Eltern. Ihre regelmäßige Ausbildungszeit Unter der regelmäßigen täglichen (oder wöchentlichen) Ausbildungszeit versteht man die Zeit, die Sie am Ausbildungsplatz verbringen. Die offiziellen Pausen zählen hier nicht mit dazu, aber die Berufsschul- zeiten. In tarifgebundenen Unternehmen gelten die Festlegungen im jeweiligen Tarifvertrag, für alle anderen Unterneh- men die Regelungen des Arbeitsgesetzes. Danach darf Ihre regelmäßige Ausbil- dungszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeits- schutzgesetz mit anderen Vorgaben. Ihr Urlaubsanspruch Die Zahl der Urlaubstage ist im Ausbil- dungsvertrag festgelegt und richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz oder, für Jugendliche, nach dem Jugendarbeits- schutzgesetz. Tarifliche Festlegungen können jedoch auch was anderes bestim- men. Ihre Pausen Jeweils nach sechs bis neun Stunden Arbeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minu- ten. Für Jugendliche (unter 18 Jahren) gilt ein Mindestanspruch von 60 Minuten Pause je Arbeitstag. Ihre Überstunden Diese sind zulässig, soweit die zu leis- tende Arbeit dem Ausbildungszweck dient. Allerdings muss vorab der Betriebs- rat zustimmen (sofern dieser existiert) und es muss ein entsprechender Zeit- ausgleich vereinbart werden. Auch als Auszubildender müssen Sie ab und zu Überstunden machen. Ihr Berufsschulunterricht Das Unternehmen muss Sie zum Besuch der Berufsschule freistellen und Sie anhal- ten, die Schule zu besuchen. Die Zeit, die Sie in der Berufsschule verbringen, gilt als Arbeitszeit. Ihre Arbeitskleidung Für Arbeitskleidung und deren Reinigung sind Sie prinzipiell selbst verantwort- lich. Eine Ausnahme gibt es für spezielle Schutzkleidung. Diese muss vom Arbeit- geber bereitgestellt und gereinigt werden. Ihre Arbeitsmittel Zu Ihren Arbeitsmitteln zählen Werk- zeuge und Materialien. Für deren Bereit- stellung ist der Arbeitgeber zuständig, auch sofern diese für Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigt werden. Materialien, die ausschließlich für die Berufsschule benötigt werden, zählen hier jedoch nicht dazu. Ihr Ausbildungsnachweis Jeder Auszubildende muss einen Ausbil- dungsnachweis führen, in den die Inhalte der Ausbildung im Unternehmen sowie in der Berufsschule eingetragen werden. Auf unserer Homepage unter www.erfurt.ihk. de (Dok.-Nr. 1431) können Sie verschie- dene Muster für Ausbildungsnachweise herunterladen. In welcher Form der Aus- bildungsnachweis geführt wird, legt Ihr Unternehmen fest. Zwölf wichtige Informationen zu Ihrem Ausbildungsverhältnis © olly - Fotolia

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