Ausbildung Mittel-/Nordthüringen

21 Starthilfe Dein Ausbildungsvertrag Zu jeder Ausbildung muss vor Ausbildungsbeginn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei schreibt das Berufsbildungsgesetz gewisse Mindestinhalte vor, wie Ausbildungsbeginn und -ende, Dauer der Ausbildung, Vergütung und Probezeit. Unterschrieben wird der Vertrag vom Unternehmen und von dir. Wenn du minderjährig bist, benötigst du zudem die Unterschrift deiner Eltern. Dein Ausbildungsplan Die Ausbildung soll geordnet ablaufen. Deshalb muss jedes Unternehmen zu Beginn einen Ausbildungsplan – auch sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung genannt – erstellen. Eine Kopie davon erhältst du als Auszubildende/-r. Deine Probezeit Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Innerhalb dieser Periode darf das Ausbildungsverhältnis von jedem/jeder Vertragspartner/-in ohne Angabe weiterer Gründe gekündigt werden. Treffe eine solche Entscheidung mit viel Augenmaß und bespreche dein Vorhaben mit deinen Eltern. Deine regelmäßige Ausbildungszeit Unter der regelmäßigen täglichen (oder wöchentlichen) Ausbildungszeit versteht man die Zeit, die du am Ausbildungsplatz verbringst. Die offiziellen Pausen zählen hier nicht mit dazu, aber die Berufsschulzeiten. In tarifgebundenen Unternehmen gelten die Festlegungen im jeweiligen Tarifvertrag, für alle anderen Unternehmen die Regelungen des Arbeitsgesetzes. Danach darf deine regelmäßige Ausbildungszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit anderen Vorgaben. Dein Urlaubsanspruch Die Zahl der Urlaubstage ist im Ausbildungsvertrag festgelegt und richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz oder, für Jugendliche, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Tarifliche Festlegungen können jedoch auch was anderes bestimmen. Deine Pausen Jeweils nach sechs bis neun Stunden Arbeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Für Jugendliche (unter 18 Jahren) gilt ein Mindestanspruch von 60 Minuten Pause je Arbeitstag. Deine Überstunden Diese sind zulässig, soweit die zu leistende Arbeit dem Ausbildungszweck dient. Allerdings muss vorab der Betriebsrat zustimmen (sofern dieser existiert) und es muss ein entsprechender Zeitausgleich vereinbart werden. Auch als Auszubildende/-r musst du ab und zu Überstunden machen. Dein Berufsschulunterricht Das Unternehmen muss dich zum Besuch der Berufsschule freistellen und dich anhalten, die Schule zu besuchen. Die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, gilt als Arbeitszeit. Deine Arbeitskleidung Für Arbeitskleidung und deren Reinigung bist du prinzipiell selbst verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es für spezielle Schutzkleidung. Diese muss vom Arbeitgeber bereitgestellt und gereinigt werden. Deine Arbeitsmittel Zu deinen Arbeitsmitteln zählen Werkzeuge und Materialien. Für deren Bereitstellung ist der Arbeitgeber zuständig, auch sofern diese für Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigt werden. Materialien, die ausschließlich für die Berufsschule benötigt werden, zählen hier jedoch nicht dazu. Dein Ausbildungsnachweis Jede/-r Auszubildende muss einen Ausbildungsnachweis führen, in den die Inhalte der Ausbildung im Unternehmen sowie in der Berufsschule eingetragen werden. Auf unserer Homepage unter www.erfurt.ihk.de (Dok.-Nr. 24235) kannst du verschiedene Muster für Ausbildungsnachweise herunterladen. In welcher Form der Ausbildungsnachweis geführt wird, legt dein Unternehmen fest. Zwölf wichtige Informationen zu deinem Ausbildungsverhältnis © Jacek Chabraszewski - Fotolia

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