Senioren- und Pflegeratgeber Ausgabe 2019/2020 der Stadt Erfurt

Recht im Alltag 72 Erbrecht FragenderVermögensnachfolgeunddesNachlasses soll- ten bereits grundsätzlich zu Lebzeiten geregelt werden. Das Recht sieht verschiedene Formen der Regelung vor. Von Bedeutung sind vor allem das Testament, das Ver- mächtnis und der Erbvertrag. Bei der Abfassung eines Testamentes ist zu beachten: Das eigenhändigeTestamentmuss handschriftlich (nicht mit Schreibmaschine) verfasst und unterschrieben sein. • Unterschreiben Sie mit dem ganzen Namen, also Vor- und Zuname, damit kein Irrtum entstehen kann. • Ort und Datum sind im Testament festzuhalten, weil durch ein neues Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. • Eheleute können auf Grund eines gemeinsamen Ent- schlusses eingemeinschaftliches handschriftlichesTes- tament errichten. Hier genügt es, dass ein Ehegatte diesegemeinschaftliche Erklärungeigenhändig schreibt und unterschreibt – der andere Ehepartner mit seiner vollen Unterschrift ebenfalls unterzeichnet. Umzu verhindern, dass einTestament verloren geht, hin- terlegen Sie es am besten beim Amtsgericht. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihnen bei der Ab- fassung Ihres Testamentes keine Fehler unterlaufen, soll- ten Sie ein öffentliches Testament errichten. Dies ge- schieht dadurch, dass der letzteWille entwedermündlich gegenüber einem Notar erklärt oder selbst schriftlich abgefasst und dem Notar übergeben wird. Das notarielle Testament wird immer beim Amtsgericht verwahrt, das heißt, nach Ihrem Tod wird das Nachlass- gericht automatisch informiert. Dort erfolgen dann die Benachrichtigung der Erben und die Testamentseröff- nung. Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Erben undVererben“, die Sie kostenlos beziehen können beim Bundesministerium der Justiz. Eine Übersicht zu Beratungsmöglichkeiten zu Miet-, Be- treuungs- und Erbrecht erhalten Sie beimBeratungszen- trumdes Schutzbundes der Senioren undVorruheständ- ler Thüringen e. V. Mietrecht Rechte und Pflichten der Mieter ergeben sich nicht nur aus dengesetzlichenRegelungendesMietrechts, sondern auch aus den konkreten Festlegungen im Mietvertrag. Deshalb sollte für gemietetenWohnraum grundsätzlich ein schriftlicher Mietvertrag gefordert werden. Der Miet- vertrag basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Oftmals gibt es allerdings klein gedruckte Vertragsklau- seln, die sich „allgemeine Geschäftsbedingungen“ nen- nen. Obwohl es dazu gesetzliche Vorschriften gibt, wird vielfach versucht, Pflichten, die demVermieter obliegen, einfach auf den Mieter zu übertragen. Sollte ein Mieter Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Mietvertrages haben, besteht dieMöglichkeit, dies durch denVerbraucherschutzvereinoder denMietervereinüber- prüfen zu lassen. Aber nicht nur der Mietvertrag kann zumProblemwerden, sondern auchdieUnkenntnis über die Bedeutung von Kautionen, anderen Zahlungen, die Überschaubarkeit von Nebenkosten, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und die Belastungen bei Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=