Seniorenwegweiser für die Stadt Erfurt

Übernahme der Bestattungskosten Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können durch den Sozialhilfeträger übernommen werden, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Der Nachlass ist vorrangig zur Begleichung der Bestattungskosten einzusetzen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten ist beim Sozialhilfeträger zu stellen, der bis zum Tode der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistete. In anderen Fällen ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Der Sozialhilfeträger ist nicht für die Veranlassung und Durchführung der Bestattung zuständig! Amt für Soziales Leistungen innerhalb SGB XII Telefon: 0361 6556261 E-Mail: leistungen.soziales@erfurt.de © Anze /AdobeStock 81 Abschied nehmen – Was tun im Sterbefall?

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