Seniorenwegweiser der Stadt Erkelenz

28 auch die Einweisung in eine derartige Pflegeeinrichtung anordnen. Grundlegend sollten sämtliche noch vorhandenen Ressourcen des Demenzkranken genutzt werden und danach die Pflegeeinrichtung ausgesucht werden. Zudem gilt es darauf zu achten, dass die Pflegeeinrichtung speziell geschultes Personal für demente Patienten aufweist. Die Hausgemeinschaften beziehungsweise betreuten Wohngruppen haben den großen Vorteil, dass die Betroffenen einen Großteil ihrer Ressourcen im Alltag noch nutzen können. So findet beispielsweise ein gemeinsames Kochen und Tischdecken statt. Gleichzeitig gibt es jedoch qualifiziertes Pflegepersonal, welches rund um die Uhr für die Betroffenen da ist. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an: Pflegeberatung, Altenhilfe und Betreuungsstelle im Kreis Heinsberg Kreisverwaltung Heinsberg Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg Ansprechpartner: Jürgen Köllmann, Telefon: 02452 135503 Gerda Hermes, Telefon: 02452 135504 Internet: www.kreis-heinsberg.de Pflegestützpunkt im Kreis Heinsberg Geilenkirchener Straße 2 (im Hause der AOK Rheinland/ Hamburg), 52525 Heinsberg Telefon: 02452 181300 E-Mail: pflegestuetzpunkt-heinsberg@rh.aok.de ■■ Stationäre Einrichtungen für Demenzkranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehörige von Demenzkranken die Möglichkeit, eine Entlastung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. In aller Regel sollte die Betreuungseinrichtung jedoch erst der letzte Schritt im Verlauf der Erkrankung sein. Je nach Fortschritt der Erkrankung können Hausgemeinschaften, Wohngemeinschaften oder rein stationäre Pflegeeinrichtungen wie die Gerontopsychiatrie notwendig werden. Das Gericht kann

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