Seniorenwegweiser der Stadt Erkelenz

31 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie von behinderten Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Haus Spiess Für diejenigen, die weitgehend selbstständig leben möchten, bieten sich zudem verschiedene Wohnmodelle wie beispielsweise betreutes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser an. Andernteils stehen Ihnen auch Seniorenheime und -residenzen zur Verfügung, die höchsten Komfort und professionelle Betreuung anbieten. Bevor Sie eine Veränderung Ihrer Wohnsituation oder eine Wohnraumanpassung vornehmen, kann eine fachkundige Wohnberatung offene Fragen klären. Dort erhalten Sie Tipps und Ideen für die Planung Ihrer altersgerechten Wohnung. Dies ist auch im Hinblick auf die Finanzierung wichtig, da Pflegekassen eine Wohnraumanpassung im Rahmen der Pflegeleistungen unterstützen.

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