Seniorenwegweiser der Stadt Erkelenz

35 Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Wohnraumanpassung, wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Heinsberg. Das Amt für Bauen und Wohnen berät Sie ausführlich bei Ihrem Vorhaben unter dieser Telefonnummer: 02452 130. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Wohngeld? Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz hilft Ihnen weiter. Die Wohngeldstelle erreichen Sie unter: 02431 85231. Dienste und Leistungen für zu Hause Bedarfsgerechte Dienstleistungen, wie beispielsweise Fahrdienste, Menü-Bringdienste, haushaltsnahe und handwerkliche Dienste oder ein Hausnotruf, können Sie ebenfalls darin unterstützen, Ihre gewohnte Wohn- und Lebensqualität aufrechtzuerhalten. ■■ Fahrdienste Fahrdienste können insbesondere in der Anfangsphase jedweder Erkrankung wichtige Funktionen erfüllen. Insbesondere kann so der Transfer von der eigenen Wohnung bis hin zum Ziel (zum Beispiel der Arzt oder die Tagespflegeeinrichtung) sicher vollzogen werden. Fahrdienste werden teilweise von Sozialträgern und den Krankenkassen vermittelt, aber auch Tageskliniken bieten derartige Dienste für den Transfer an. Sinnvoll ist ein Fahrdienst bei den unterschiedlichsten Erkrankungen, bei der Demenz gilt er als sinnvoll, weil durch den Verlust des Kurzzeitgedächtnisses oftmals der Weg zum Ziel vergessen wird. Weil der Betroffene während des Transfers zudem nicht alleine ist, bietet ein Fahrdienst eine weitere Sicherheit, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für deren Angehörige. Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wird deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können.

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