Seniorenwegweiser der Stadt Erkelenz

47 Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, wenn sich der Pflegegrad erhöht, steigt deswegen nicht der Eigenanteil. Alle Leistungen im Überblick Das im Mai 2023 festgelegte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine Anhebung der Leistungen für stationäre und ambulante Pflege vor. Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge um 5 Prozent angehoben. Künftig kann das Pflegeunterstützungsgeld von Angehörigen pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. entspricht dem Pflegegrad 1. Die schwerste Beeinträchtigung, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, erhält die Einordnung in den Pflegegrad 5. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragsteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie hier ebenfalls weitere Informationen: Verband der privaten Krankenversicherung e. V. Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln Internet: www.pkv.de COMPASS Pflegeberatung Telefon: 0800 1018800 Internet: www.compass-pflegeberatung.de Pflegegrade und Leistungen In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Pflegegrade Pflegegeld (seit dem 01.01.2024) Pflegesachleistung (seit dem 01.01.2024) Kurzzeitpflege (pro Jahr) Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Vollstationäre Pflege Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 332Euro 760 Euro 1.774 Euro 689 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 572 Euro 1.431 Euro 1.774 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 764 Euro 1.778 Euro 1.774 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 946 Euro 2.200 Euro 1.774 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro Angaben ohne Gewähr

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