Bauen im Landkreis Esslingen

Baulasten und Baulastenbuch – was steckt dahinter? Immer wieder stehen Ihrem Bauvorhaben Vorschriften entgegen, die Sie aus eigener Kraft nicht einhalten kön- nen (beispielsweise Forderungen zu Abstandsflächen, zur Erschließung etc.). Dennoch kann Ihr Vorhaben genehmigt werden, wenn der Eigentümer eines angrenzenden Grund- stücks diese Forderung stattdessen auf seinem Grundstück erfüllt. Diese Verpflichtung wird in Form einer Baulast im Baulastenbuch der jeweiligen Gemeinde für das belastete Grundstück niedergeschrieben. Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Sicherung und erfolgt unabhängig von privatrechtlichen Verpflichtungen. Sie wird daher nicht im Grundbuch erfasst. Sie oder Ihr Planer sollten daher bereits vor der Planung einen Blick in das Baulastenbuch werfen. Was bedeutet Denkmalschutz für mich und mein Bauvorhaben? Die Erhaltung von Kulturdenkmälern ist aus heimatge- schichtlichen, baukünstlerischen und wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Schutzwürdige Bauwerke sind bei den Denkmalbehörden in Denkmallisten erfasst. Sind Sie Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäu- des, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Für alle baulichen Veränderungen ist daher eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung erforderlich. Wenden Sie sich daher frühzeitig an die Untere Denkmalschutzbehörde. Im Landkreis Esslin- gen ist diese ebenfalls im Amt für Bauen und Naturschutz angegliedert. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mein Bauvorhaben? Für verschiedene Bauvorhaben bestehen kommunale, län- derspezifische und bundeseinheitliche Fördermöglichkeiten. Der Ansprechpartner für die Abwicklung von Förderungen ist meist Ihre Hausbank. Verschiedene Fördermöglich- keiten gibt es beispielsweise für energetische Belange, denkmalgeschützte Bauwerke, aber auch alten- und behin- dertengerechte Bauten. Im Landratsamt angesiedelt ist lediglich die Wohnraum- förderung. Informationen zu Fördervoraussetzungen und -höhen erhalten Sie über die Wohnraumförderstelle bei uns im Amt für Bauen und Naturschutz, oder bei der Landes- kreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) als zuständigem Kreditinstitut. Was ist zum Thema Energieeffizienz und regenerative Energien zu beachten? Energieeffizienz und mögliche Energieeinsparungen stehen seit geraumer Zeit im Fokus des Gesetzgebers. Ge- regelt sind diese in der Energieeinsparverordnung (ENEV). Für Heizungsanlagen beinhalten das Erneuerbare-Energien- Wärme-Gesetz (EeWärmeG) für den Neubau und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für den Heizungs- tausch weitere Festsetzungen, die es bei Neubau, Umbau und Sanierung zu beachten gilt. Die Einhaltung der gesetz- lichen Anforderungen liegt in der Verantwortung von Ihnen und Ihrem Planer bzw. Energieberater. Die Überwachung erfolgt durch uns im Amt für Bauen und Naturschutz als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde. Viele Unklarheiten, die im späteren Projektverlauf zu er- heblichem Mehraufwand führen, lassen sich im Vorfeld leicht klären. Wir stehen Ihnen gerne mit der für Sie zu- ständigen Gemeinde beratend zur Seite. Küchen Schränke Türen & Fenster Komplett-Renovierungen Wir bieten Ihnen: oder So So ? © Nolte www.aurenz-schreinerei.de · 0 71 81/ 41 937 Rathausstr. 37, 73614 Schorndorf-Schlichten Bauen im Landkreis Esslingen | Allgemeine Fragen zum Thema Bauen und Baugenehmigungen 15

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