Bauen im Landkreis Esslingen

Der Inhalt Inhaltlich prüfen wir Ihren Antrag je nach Verfahren hinsicht- lich der Einhaltung der unterschiedlichen baurechtlichen Belange. Außerdem beziehen wir Fachstellen anderer Rechtsgebiete bei Bedarf mit ein und wägen die unter- schiedlichen Anforderungen gegeneinander ab. Sollten bei der inhaltlichen Prüfung weitere Angaben von Ihnen erfor- derlich sein, wenden wir uns mit dieser Forderung erneut an Sie. Bei komplexen Sachverhalten kann es vorkommen, dass wir mehrmals Forderungen stellen. Parallel hierzu wird bereits der rechtliche Rahmen für Ihre Baugenehmigung geprüft. Denn je nach Verfahren und Bedarf können Befrei- ungen oder Abweichungen erforderlich sein. Sollte sich zudem zeigen, dass für Ihr Vorhaben Genehmigungen an- derer Rechtsbereiche erforderlich sind, werden Sie hierüber unverzüglich informiert. Gegebenenfalls können diese Ge- nehmigungen mit der Baugenehmigung erteilt werden. Die Überwachung Ist Ihr Bauvorhaben genehmigt, begleiten Sie unsere Bau- kontrolleure durch die Bauphase bis zur Fertigstellung. Sie überwachen die Einhaltung der Baugenehmigung sowie die Umsetzung aller baurechtlichen Anforderungen. Bei komple- xeren Bauten führen die Baukontrolleure nach Fertigstellung eine Abnahme durch. Erst nach erfolgter Abnahme dürfen Sie Ihr Gebäude nutzen. © Jacob Lund · adobestock.com Bauen im Landkreis Esslingen | Bearbeitungsablauf im Landratsamt 17

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