Bauen im Landkreis Esslingen

Gesetzliche Grundlagen im Baurecht Das öffentliche Baurecht setzt sich aus dem Bauplanungs- recht und dem Bauordnungsrecht zusammen. Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und regelt, wo und was prinzipiell gebaut werden darf. Die rechtlichen Grund- lagen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Gegensatz hierzu ist das Bauordnungsrecht Landesrecht und beinhaltet im Wesentlichen Regelungen zur Abwehr von Gefahren. Hierzu gehören beispielsweise Anforderun- gen zur Standsicherheit, zur Verkehrssicherheit und zum Brandschutz. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geregelt und durch weitere Rechtsverordnungen ergänzt (AVO, VVO, Sonderbauverordnungen). Für die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens ist ent- scheidender Ausgangspunkt, in welchem Bereich sich das von Ihnen zu bebauende Grundstück befindet. Zu unter- scheiden sind dabei der qualifizierte Bebauungsplan, der einfache Bebauungsplan, der unbeplante Innenbereich und der Außenbereich. © Bill Ernest · fotolia.com Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe des prinzipiell zweistufigen Systems der Bauleitplanung. In ihm stellt die Gemeinde für das ganze Gemeindegebiet die von ihr beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar (bspw. Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarf, Verkehr, Landwirtschaft). Soweit es für die städtebauli- che Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, entwickelt sie sodann aus dem Flächennutzungsplan die Bebauungs- pläne, die als Rechtsnorm die Darstellungen des FNP in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen. Zutreffend bezeichnet § 1 Abs. 2 BauGB den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Der FNP ist für Sie und Ihr Bauvorhaben damit kein verbindlicher Plan. Er ist jedoch das Scharnier zwi- schen der überörtlichen Raumordnung und der örtlichen Bebauungsplanung. 4 Bauen im Landkreis Esslingen | Gesetzliche Grundlagen im Baurecht

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