Esslinger Friedhofsratgeber

Die Friedhofsverwaltung Die Friedhofsverwaltung 6 Für die Verwaltung und Pflege der Esslinger Friedhöfe ist die Abteilung Friedhöfe und Bestattungen beim Grünflächenamt zuständig. Sitz der Friedhofsverwaltung ist der Ebers­ haldenfriedhof. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, der Bestattungsarten und unterstützen die Hinter- bliebenen bei der Auswahl der verschiedenen Grabarten und Grabstätten. Das behördliche Handeln der Friedhofsverwal- tung erfolgt auf Grundlage des Bestattungs- gesetzes Baden-Württemberg. Weitere örtliche Regelungen sind in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung verankert. In der Friedhofssatzung findet man neben allgemeinen Vorschriften unter anderem Vor- schriften zu Bestattungen, Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grabstätten, zur Grabmalerstellung und Pflege der Grabstätten. Außerdem werden Öffnungszeiten, Grabnut- zungsrechte, Ruhezeiten, Trauerfeiern, Grabge- staltung und Verhaltensregeln festgelegt. Ebershaldenfriedhof, Feierhalle Umbau Leichenhaus Verwaltung Friedhofsgebühren, wie beispielsweise Grab- kosten, Bestattungsgebühren und Gebühren für die Benutzung der Feierhallen, sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt. Kontakt Landenbergerstraße 50 73728 Esslingen am Neckar Telefon: 0711 3512-2267 Fax: 0711 3512-3257 E-Mail: Gruenflaechenamt@esslingen.de www.esslingen.de Öffnungszeiten Mo. bis Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Fr. 08:00 – 12:00 Uhr  Verkehrsanbindungen Bus Linien 102 / 103 Haltestellen Blumenstraße / Reutlinger Straße Linien 105 / 108 / 111 Haltestelle Lenaudenkmal

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