Esslinger Friedhofsratgeber
Die Friedhofsverwaltung Die Friedhofsverwaltung 6 Für die Verwaltung und Pflege der Esslinger Friedhöfe ist die Abteilung Friedhöfe und Bestattungen beim Grünflächenamt zuständig. Sitz der Friedhofsverwaltung ist der Ebers haldenfriedhof. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, der Bestattungsarten und unterstützen die Hinter- bliebenen bei der Auswahl der verschiedenen Grabarten und Grabstätten. Das behördliche Handeln der Friedhofsverwal- tung erfolgt auf Grundlage des Bestattungs- gesetzes Baden-Württemberg. Weitere örtliche Regelungen sind in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung verankert. In der Friedhofssatzung findet man neben allgemeinen Vorschriften unter anderem Vor- schriften zu Bestattungen, Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grabstätten, zur Grabmalerstellung und Pflege der Grabstätten. Außerdem werden Öffnungszeiten, Grabnut- zungsrechte, Ruhezeiten, Trauerfeiern, Grabge- staltung und Verhaltensregeln festgelegt. Ebershaldenfriedhof, Feierhalle Umbau Leichenhaus Verwaltung Friedhofsgebühren, wie beispielsweise Grab- kosten, Bestattungsgebühren und Gebühren für die Benutzung der Feierhallen, sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt. Kontakt Landenbergerstraße 50 73728 Esslingen am Neckar Telefon: 0711 3512-2267 Fax: 0711 3512-3257 E-Mail: Gruenflaechenamt@esslingen.de www.esslingen.de Öffnungszeiten Mo. bis Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Verkehrsanbindungen Bus Linien 102 / 103 Haltestellen Blumenstraße / Reutlinger Straße Linien 105 / 108 / 111 Haltestelle Lenaudenkmal
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=