Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Esslingen

Für die Verwaltung und Pflege der Esslinger Friedhöfe ist die Abteilung Friedhöfe und Bestattungen beim Grünflächenamt zuständig. Sitz der Friedhofsverwaltung ist der Ebershaldenfriedhof. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, der Bestattungsarten und unterstützen die Hinterbliebenen bei der Auswahl der verschiedenen Grabarten und Grabstätten. Das behördliche Handeln der Friedhofsverwaltung erfolgt auf Grundlage des Bestattungsgesetzes Baden- Württemberg. Weitere örtliche Regelungen sind in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung verankert. In der Friedhofssatzung findet man neben Die Friedhofsverwaltung allgemeinen Vorschriften unter anderem Vorschriften zu Bestattungen, Informationen zu den zur Verfügung stehenden Grabstätten, zur Grabmalerstellung und Pflege der Grabstätten. Außerdem werden Öffnungszeiten, Grabnutzungsrechte, Ruhezeiten, Trauerfeiern, Grabgestaltung und Verhaltensregeln festgelegt. Friedhofsgebühren, wie beispielsweise Grabkosten, Bestattungsgebühren und Gebühren für die Benutzung der Feierhallen, sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt. Kontakt Landenbergerstraße 50, 73728 Esslingen am Neckar Tel: 0711 3512-2267 Fax: 0711 3512-3257 E-Mail: friedhofsverwaltung@esslingen.de www.esslingen.de Öffnungszeiten Mo. bis Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Verkehrsanbindungen • Bus Linie 102 und 103 Haltestelle Blumenstraße, Reutlinger Straße • Bus Linie 105, 108 und 111 Haltestelle Lenaudenkmal 9 Die Friedhofsverwaltung Ebershaldenfriedhof, Feierhalle Aufbahrungs- und Verabschiedungsräume Friedhofsverwaltung Foto: © Grünflächenamt Foto: © Grünflächenamt Foto: © Grünflächenamt

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